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Angeln in Finnland: Vorschriften, Mindestgrößen und Schonzeiten

Angeln in Finnland: Vorschriften, Mindestgrößen und Schonzeiten

Wesentliche Angelrichtlinien für Finnland

Finnland ist ein Paradies für Angler, aber zum Schutz der Fischbestände und um ein nachhaltiges Angelerlebnis zu gewährleisten, gelten bestimmte Regeln. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über Angelgenehmigungen, Mindestgrößen, Schonzeiten und mehr.

Angeln ohne Lizenz

Einige Angelmethoden sind im Rahmen des 'Jedermannsrechts' ohne Lizenz erlaubt:

  • Angeln mit einem einfachen Haken und einer Leine
  • Eisfischen durch Löcher im Eis
  • Heringsangeln in der Ostsee mit Rute und Paternoster.

Beschränkungen:In bestimmten Gebieten wie Stromschnellen, Flüssen mit Wanderfischen und bestockten Angelgewässern ist eine Erlaubnis erforderlich. Weitere Einzelheiten finden Sie unter Kalastusrajoitus.fi.

Nationale Fischereigebühr

Die nationale Angelgebühr ist für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren obligatorisch, wenn sie andere Angelmethoden als die oben aufgeführten nutzen möchten.

Kosten:

  • 47 € pro Jahr
  • 16 € für sieben Tage
  • 6 € für einen Tag

Erlaubnisscheine können online erworben werden unter Eraluvat.fi, in R-Kiosken oder Metsähallitus-Naturzentren
  • Opastinsilta 12 C, 00520 Helsinki, Finnland
  • Lentiirantie 342D, 88900 Kuhmo, Finnland
  • Veteraanikatu 9, 90130 Oulu, Finnland

Die Erlaubnis erlaubt das Angeln mit einer Rute in den meisten stehenden Gewässern.

Zusätzliche Erlaubnisscheine

Für die folgenden Angelmethoden sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich:

  • Angeln in fließenden Gewässern und Stromschnellen mit wandernden Fischen
  • Angeln in speziellen Fischereizonen und bestockten Seen.
  • Verwendung von mehr als einer Rute
  • Angeln mit Netzen und Reusen - fragen Sie den Seebesitzer oder besuchen Sie ihn Eraluvat.fi für Angelkarten für Krebse oder für Fische.
  • Ob und welche zusätzlichen Erlaubnisse Sie für welche staatlichen Gewässer benötigen, erfahren Sie auf Eraluvat.fi.
  • Für private Gewässer können die örtlichen Fremdenverkehrsämter oder Grundstückseigentümer weiterhelfen

Mindestgrößen und Schonzeiten

Zum nachhaltigen Schutz der Fischbestände gelten für viele Fischarten Mindestgrößen und Schonzeiten. Hier ist ein Überblick:


FischartenMindestgrößeSchonzeit
Bachforelle50-60 cm, je nach Region1. September - 30. November (Flüsse und Bäche)
Lachs50-60 cm, je nach Region1. September - 30. November (Flüsse und Bäche)
Binnenlachs60 cm1. August - 30. November
Seesaibling45-60 cm, je nach See1. September - 30. November (in einigen Gebieten)
Äsche30-35 cm, je nach Region1. April - 31. Mai (Binnengewässer)
FelchenKeine1. September - 30. November (Flüsse, die ins Meer münden)
Zander42 cmKeine
AalKeine1. Oktober - 31. Januar
FlussneunaugeKeine1. April - 15. August
Edel- und Signalkrebse10 cm1. November - 21. Juli

Mindestgröße: Die Länge wird vom Kopf bis zur Schwanzflosse gemessen.

Geschützte Gebiete

In vielen Naturschutzgebieten, Nationalparks und geschützten Regionen ist das Angeln verboten oder eingeschränkt. Eine Karte dieser Gebiete finden Sie unter Kalastusrajoitus.fi.

Nachhaltigkeit und Verantwortung

Finnland legt großen Wert auf umweltfreundliche Angelpraktiken. Bitte beachten Sie diese Richtlinien:


  • Abfallentsorgung: Hinterlassen Sie keine Abfälle oder Spuren in der Natur
  • Tierschutz: Behandeln Sie Fische so human wie möglich. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Tötung und Verarbeitung von gefangenem Fisch
  • Verantwortungsvoller Fang: Nehmen Sie nur so viele Fische, wie Sie verbrauchen können. Dies trägt zum Schutz der Fischbestände bei und sorgt dafür, dass Finnland ein Paradies für Angler bleibt

Weitere Informationen finden Sie auf der Website Fisher’s Information Bank. Mit diesen Informationen steht Ihrem nachhaltigen Angelausflug in Finnland nichts mehr im Wege. Genießen Sie die Natur und halten Sie sich an die Vorschriften, um die Schönheit dieser Gewässer für künftige Generationen zu erhalten.