Wesentliche Angelrichtlinien für Finnland

Wesentliche Angelrichtlinien für Finnland

Angeln in Finnland: Vorschriften, Mindestgrößen und Schonzeiten

Finnlands Seen, Flüsse und Küsten bieten dir viele Möglichkeiten zum Angeln. Damit du deinen Ausflug gut vorbereiten kannst, findest du hier die wichtigsten Hinweise zu Genehmigungen, Schonzeiten und geschützten Fischbeständen.

Stand der Prüfung:

Dieser Überblick betrifft das finnische Festland. Auf Åland gelten eigene Regeln. Prüfe vor jedem Ausflug zusätzlich die Bedingungen deines Gewässers, örtliche Beschränkungen und mögliche Fangquoten.

Angelschein und Fischereiabgabe

In Finnland brauchst du keinen Angelschein, für den du eine Prüfung ablegen musst. Ob du die staatliche Fischereiabgabe – auf Finnisch kalastonhoitomaksu – bezahlen musst, hängt von deinem Alter und deiner Angelmethode ab.

Die Abgabe gilt grundsätzlich für Personen von 18 bis 69 Jahren, die beispielsweise mit Kunstködern angeln, Netze oder Reusen verwenden oder Krebse fangen. Wer am 31. Dezember 2023 bereits mindestens 65 Jahre alt war, bleibt von der Abgabe befreit.

Einfaches Stippangeln mit einer Rute, Eisangeln und Heringsangeln mit einem Heringsvorfach gehören zu den grundsätzlich gebührenfreien Methoden. Auch dafür gelten Gewässerbeschränkungen: Insbesondere in Stromschnellen und Strömungsbereichen von Wanderfischgewässern sowie in gesperrten Gebieten ist diese allgemeine Erlaubnis eingeschränkt.

Mit der Fischereiabgabe darfst du grundsätzlich mit einer Rute und einem Kunstköder in vielen Gewässern angeln. Ausgenommen sind insbesondere Stromschnellen und Strömungsbereiche von Wanderfischgewässern, gesperrte Gewässer und bestimmte Sondergebiete. Für Åland gilt diese staatliche Abgabe nicht.

Kosten und Gültigkeit im Jahr 2026

GültigkeitStaatliche Fischereiabgabe
Ein Kalendertag6 €
Sieben aufeinanderfolgende Kalendertage16 €
Kalenderjahr 202647 €

Die Tagesabgabe gilt für den gewählten Kalendertag von Mitternacht bis Mitternacht, nicht für beliebige 24 Stunden ab dem Kauf. Auch die siebentägige Gültigkeit richtet sich nach Kalendertagen. Prüfe das Startdatum beim Kauf.

Du kannst die Abgabe online bei Eräluvat, über dessen Kundenservice oder bei einer der aktuell aufgeführten Verkaufsstellen erwerben. Die angebotenen Zahlungsmethoden und eventuelle Servicegebühren siehst du beim jeweiligen Kaufweg. Führe den Zahlungsnachweis und die nötigen Genehmigungen beim Angeln mit.

Wann brauchst du eine zusätzliche Gewässergenehmigung?

Eine gesonderte Genehmigung des Gewässereigentümers oder Fischereirechtsinhabers ist insbesondere bei folgenden Methoden oder Gewässern zu prüfen:

  • Schleppangeln mit mehreren Ruten;
  • Fischen mit Netzen, Reusen oder anderen Fanggeräten;
  • Krebsfang;
  • Angeln in Stromschnellen und Strömungsbereichen von Wanderfischgewässern;
  • speziell bewirtschaftete Angelgewässer und Sondergebiete.

Für staatliche Gewässer findest du die jeweiligen Genehmigungen bei Eräluvat. Bei privaten Gewässern helfen dir die zuständige Fischereigenossenschaft (osakaskunta), der Gewässereigentümer oder dein Gastgeber. Über die Kontaktfunktion des Inserats auf FISHERMANS-LODGE kannst du deinen Gastgeber direkt anschreiben.

Eine lokale Genehmigung ersetzt die staatliche Abgabe nicht, wenn du abgabepflichtig bist. Die Altersbefreiungen bleiben aber bestehen: Auch abgabebefreite Personen können eine lokale Genehmigung benötigen. Für staatliche öffentliche Meeresgewässer gibt es besondere Zugangsregeln; prüfe dafür die Hinweise von Metsähallitus.

Prüfe zusätzlich die Karte auf Kalastusrajoitus.fi. Eine Genehmigung hebt weder örtliche Verbote noch Schonzeiten oder den Schutz einzelner Fischbestände auf.

Fangmaße, Schonzeiten und ganzjähriger Schutz

Die folgende Übersicht nennt Grundregeln für die Freizeitfischerei. Ein erreichtes Mindestmaß allein erlaubt noch keine Entnahme. Entscheidend sind auch der Fischbestand, das Gewässer, die Jahreszeit und örtliche Regeln. Insbesondere für die Ostsee und Grenzflüsse können zusätzliche Vorschriften gelten.

Art oder BestandFangmaßSchonzeit und Schutz
Forelle mit FettflosseNördlich 67° N in Binnengewässern mindestens 50 cm; zwischen 64° und 67° N mindestens 60 cm. Sonderfall: in Bächen oder Teichen ohne Wanderverbindung zu Meer oder See höchstens 45 cm.Im Meer und in Binnengewässern südlich 64° N ganzjährig geschützt; Ausnahme für den genannten isolierten Bach-/Teichbestand. In Flüssen und Bächen zusätzlich 1. September–30. November.
Forelle mit entfernter FettflosseMindestens 50 cmIn Flüssen und Bächen 1. September–30. November. Weitere Gewässerregeln beachten.
LachsGrundsätzlich mindestens 60 cm; in der Bottenwiek nördlich 63°30′ N mindestens 50 cmIn Flüssen und Bächen 1. September–30. November. Für Ostsee und Grenzflüsse zusätzlich die jeweils geltenden Fangverbote und Quoten prüfen.
Binnenlachs mit FettflosseMindestens 60 cm, soweit eine Entnahme überhaupt zulässig istIn den Gewässersystemen von Vuoksi und Hiitolanjoki ganzjährig geschützt; in Flüssen und Bächen 1. August–30. November.
Binnenlachs mit entfernter FettflosseMindestens 60 cmIn den im Verordnungsanhang ausgewiesenen Teilen der Gewässersysteme von Vuoksi und Hiitolanjoki 1. Juni–31. August; in Flüssen und Bächen 1. August–30. November. Im Vuoksi-Gewässersystem höchstens ein solcher Binnenlachs pro Person und Tag, soweit die Entnahme erlaubt ist.
SeesaiblingIm Vuoksi-Gewässersystem mindestens 60 cm; im Inarijärvi mindestens 45 cmIm Kuolimo und im Saimaa zwischen Puumalansalmi und Vuoksenniska ganzjährig geschützt. Im übrigen Vuoksi-Gewässersystem 1. September–30. November.
ÄscheSüdlich 67° N mindestens 35 cm; nördlich davon mindestens 30 cmIm Meer ganzjährig geschützt. In Binnengewässern südlich 67° N 1. April–31. Mai.
Felchen / Renke (siika)Kein allgemeines nationales Mindestmaß1. September–30. November in Flüssen und Bächen, die ins Meer münden.
ZanderFür Freizeitangler grundsätzlich mindestens 42 cmKeine allgemeine nationale Schonzeit; örtliche Regeln beachten.
AalKein allgemeines nationales Mindestmaß für BinnengewässerIn Binnengewässern 1. August–30. Juni geschützt. In Meeres- und den erfassten Brackwassergebieten ist Freizeitfischerei auf Aal 2026 ganzjährig verboten.
FlussneunaugeKein allgemeines nationales Mindestmaß1. April–15. August.
Edel- und SignalkrebseGewässerbedingungen beachten; Eräluvat nennt 10 cm1. November–21. Juli bis 12 Uhr mittags. Die konkrete Genehmigung muss den Fang der jeweiligen Art erlauben.

Die Angabe von 10 cm bei Krebsen wird hier ausdrücklich nicht als landesweit einheitliches gesetzliches Mindestmaß bezeichnet: Maßgeblich sind die Bedingungen des Gewässers und der Genehmigung.

Die Fischlänge wird bei geschlossenem Maul von der Kieferspitze bis zur Spitze der gestreckten, zusammengedrückten Schwanzflosse gemessen.

Fangmeldungen

Für bestimmte Arten und Bestände bestehen Meldepflichten – auch bei zurückgesetzten Fischen. Dazu gehören unter anderem Lachs, Binnenlachs, Forelle und Aal. Für im Meer gefangenen Lachs, Aal und Dorsch verlangt Luke eine tägliche elektronische Meldung; für andere meldepflichtige Fänge gilt grundsätzlich die Meldung ohne Verzögerung, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Prüfe die vollständige Artenliste, Gebietsausnahmen und Meldewege bei Luke und Omakala. Eine Meldepflicht macht einen verbotenen Fang nicht zulässig.

Geschützte Gebiete und verantwortungsvolles Angeln

In Schutzgebieten und Nationalparks können besondere Beschränkungen gelten. Prüfe Kalastusrajoitus.fi, die Informationen des Gebiets und deine Genehmigung vor dem Angeln.

  • Nimm Abfälle wieder mit und hinterlasse Ufer und Angelplatz sauber.
  • Behandle Fische schonend und halte die vorgeschriebenen Regeln zur Entnahme und zum Zurücksetzen ein.
  • Entnimm nur erlaubte Fische, die du auch verwerten kannst, und beachte die örtlichen Fangquoten.
  • Reinige deine Ausrüstung beim Wechsel zwischen Gewässern; beim Krebsfang ist insbesondere die Verbreitung der Krebspest zu vermeiden.