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Basislager Ounas

Lodge in Rovaniemi, Lappland

Direkter Wasserzugang

👨Gäste (max.) 2

🐟 Hecht, Barsch, Zander & 2 weitere

🌊 Fluss, See, Bach, Stromschnelle

Boot vor Ort

Entfernung zum Wasser: 20m

Die Grundidee ist, dass diese Hütte mit einem Paket kommt: Sie mieten diesen Ort und Führung für die Fischerei wie vereinbart.

Bitte sehen Sie die www.laplandfishing.fi für weitere Informationen!

Die beste Zeit für deinen Besuch

Frühling 🌱Sommer ☀️Herbst 🍂.Winter ❄️

Einrichtung und Ausstattung

  • Familienfreundlich
  • Grundausstattung (Handtücher / Bettwäsche)
  • Kühlschrank
  • Kaffeemaschine
  • Backofen
  • Terrasse
  • Gartenmöbel und Sitzgelegenheiten
  • Outdoor-Küche
  • Smoker (Heiß- und Kalträucherung)
  • Schlacht- / Filetierbereich im Freien
  • Stauraum für Angel-Equipment

Highlights der Unterkunft

  • Seelenfrieden
  • Insel und Freiheit
  • sehr schöne Angelgewässer direkt von der Hütte entfernt
  • Solaranlage zum Aufladen Ihres Handys - Hütte ist vom Stromnetz getrennt
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Dein Angelerlebnis

Erforderliche Lizenzen

  • Angelschein - der Fremdenführer kümmert sich nach Vereinbarung darum

Fischarten in der Umgebung

pike

Hecht

perch

Barsch

zander_pike_perch

Zander

grayling

Äsche

trout

Forelle

  • Direkter Wasserzugang
  • Slip Point vor Ort

ab 100/ Nacht

Lars
Ulrike
Sabine

Hast du Fragen? Kontaktiere uns!

Unsere Angelurlaubs- & Finnland-Experten helfen dir gerne bei der Planung deines perfekten Angelurlaubs in Finnland.

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Alle Details zur Unterkunft

Du erhältst den genauen Standort nach der Buchung.
Grundinformationen
Größe20
Grundstücksgröße7500
Räume2
Details zur Unterkunft
Gäste (max.)2
Betten1
Schlafzimmer1
ToilettenAußentoiletten
Heizung und Ausstattung
HeizungKamin und Pertolheizung für den Winter
Warmwasser
Im Winter nutzbar
Slip Point vor Ort
Sauna
Details zur Saunatraditionelle finnische Holzsauna | außerhalb

Angelscheine & Einschränkungen

Informationen zu Angelscheinen für das Routen-Angeln in der Region. Bitte überprüfe dass die verlinkte Seite die aktuellsten Informationen enthält und tatsächlich das Gebiet abdeckt, in dem du angeln möchtest.

2410 Simojoki ja Kuivaniemi, valtion vedet

Das Angelgebiet umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Simojoki und Kuivaniemi.

Dieses vielfältige Gebiet umfasst die freien Nebengewässer des Simojoki und Simojärvi, Quellgebiete mit Seen in der Region Kuivajoki sowie mehrere andere Seen, die hervorragende Möglichkeiten für vielseitiges Angeln bieten. Der Fluss Simojoki ist nicht im Genehmigungsgebiet enthalten.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, northern area

Preise

    Erwachsene

  • Tagespreis: 15€ / Tag
  • Wochenpreis: 30€ / Woche
  • Saisonpreis: 50€ / Saison

    Minderjährige

  • Tagespreis: 7.5€ / Tag
  • Wochenpreis: 15€ / Woche
  • Saisonpreis: 25€ / Saison

Keine besonderen Einschränkungen für diesen Schein bekannt. Bitte überprüfe die offizielle Seite für weitere Informationen.

2402-Ounasjoki, valtion vedet

Das Angelgebiet umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Ounasjoki. Dieses vielfältige Angelgebiet umfasst große Seen, die sich zum Schleppangeln oder Bootangeln eignen, sowie Hunderte Kilometer großer und kleiner Flüsse.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, northern area

Preise

    Erwachsene

  • Tagespreis: 10€ / Tag
  • Wochenpreis: 20€ / Woche
  • Saisonpreis: 30€ / Saison

    Minderjährige

  • Tagespreis: 5€ / Tag
  • Wochenpreis: 10€ / Woche
  • Saisonpreis: 15€ / Saison

Keine besonderen Einschränkungen für diesen Schein bekannt. Bitte überprüfe die offizielle Seite für weitere Informationen.

2406-Keski-Kemijoki, valtion vedet

Das Angelgebiet umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Keski-Kemijoki. Der Fluss Kemijoki ist nicht Teil des Angelgebiets.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, northern area

Preise

    Erwachsene

  • Tagespreis: 10€ / Tag
  • Wochenpreis: 20€ / Woche
  • Saisonpreis: 30€ / Saison

    Minderjährige

  • Tagespreis: 5€ / Tag
  • Wochenpreis: 10€ / Woche
  • Saisonpreis: 15€ / Saison
Einschränkungen für das Angeln
  • Unterer Teichregulierungsdamm

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Juotaskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Der Staudamm des Kraftwerks Kaarn

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Kaihua

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Kaihua

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Verbot der Fischerei im Peura-Teich, im Pahal-Teich, im Unteren Salmilamm und im Gebiet der Flussteiche

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Flusseinzugsgebiet des Kemijoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Fluss Kemijoki, zwischen Valajaskoski-Tennilä-Sinettä

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

  • Regelung des Fischfangs in Lehtosalmi und Luuksinsalmi in Kemijärvi

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.7 - 15.7)

    Verbot der Köderfischerei (1.6 - 15.7)

    Vom 1. Juni bis zum 15. Juli eines jeden Jahres ist die Fischerei mit Kiemennetzen und Ködern im Rahmen der allgemeinen Fischereirechte verboten.
  • Das Einzugsgebiet des Koutajoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Kuusilampi

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

  • Unbenannter Teich südlich des Kleinen Mella-Teichs

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Regulierungsdamm für den Näskäjärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Ossauskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Regulierungsdamm für den Paattinkijärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Plasmasee

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

  • Damm des Kraftwerks Permantokoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Teich

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Staudamm des Kraftwerks Petäjäskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Der Damm des Little Causeway

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Pirttikoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Kraftwerk Pirttikoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Salmilampi oder Bärennest-Teich

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Staudamm Saukkojärvi

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Regulierungsdamm für den Saukkojärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Seitakorva-Damm

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Damm des Kraftwerks Seitakorva

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Flusseinzugsgebiet des Simojoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Tammilampi, Rovaniemi

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Verwitterungsdamm bei Tervaoja

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Flusseinzugsgebiet des Tornion

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Staudamm des Kraftwerks Valajaskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Regulierungsdamm für den Vanttausjärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Vanttauskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
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