Zelt in Kinnula, Mittelfinnland
👨Gäste (max.) 2
🌊 See
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👨Gäste (max.) 2
🌊 See
Gehen Sie in den Wald, lauschen Sie der Stille und finden Sie Ruhe!
In Karkausmäkis Luxuszelt können Sie der Natur ganz nahe kommen und den abendlichen Sonnenuntergang und das Grün der Natur in einer Seelandschaft bewundern.
Das Zelt befindet sich auf dem Hof von Karkausmäki an einem kleinen Hang mit Blick auf den See.
Das Zelt ist mit einem Doppelbett mit Leintüchern ausgestattet.
Das Zelt überblickt den See Karkausjärvi.
Die Höhe des Zeltes beträgt 3 m und der Durchmesser 5 m.
Das Zelt ist mit einem Doppelbett (160 cm), Nachttischen, Stühlen, Tisch, Garderobe, Stimmungsbeleuchtung (batteriebetrieben) und einem kleinen Tisch und Stühlen auf der Zeltterrasse ausgestattet.
Das Zelt ist aus wasserdichtem Segeltuch gefertigt, hat eine separate Tür mit Moskitonetz und einen wasserdichten Boden.
Das Zelt hat keinen Strom und keine Heizung, also bereiten Sie sich auf den finnischen Sommer mit warmer Kleidung vor.
Das Zelt ist jedoch mit Wolldecken und dicken Bettdecken ausgestattet, um Sie warm zu halten.
Zum Aufladen Ihres Mobiltelefons gibt es einen Stromanschluss im Zelt.
Das Deluxe-Paket beinhaltet einen gelieferten Frühstückskorb, Getränke und eine Sauna.
Ein Unterstand und ein Lagerfeuerplatz in der Nähe des Zeltes stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie dies wünschen.
Wenn Sie möchten, können Sie auch die holzbefeuerte Sauna im Hof für 30 €/Std. buchen.
Es ist ratsam, die Sauna vor Ihrer Ankunft zu buchen.
Sie können die Sauna unter der Telefonnummer +358(0)44-2383943 buchen.
Die Küche, Toilette und Dusche im Hauptgebäude sowie eine Trockentoilette neben der Sauna stehen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass sich noch andere Gäste im Haupthaus aufhalten können.
Bei Ihrer Ankunft stehen Snacks wie Obst und Nüsse sowie alkoholfreie Getränke im Zelt für Sie bereit.
Ein Frühstückskorb wird Ihnen am Morgen zu einer vorher vereinbarten Zeit ins Zelt geliefert.
Sie können Ihren Wunsch nach einer Lieferzeit bereits im Abschnitt "Zusätzliche Informationen" des Buchungsformulars angeben.
Der Frühstückskorb wird aus heimischen, in der Nähe produzierten Zutaten zusammengestellt.
Die Lieferzeit ist vorzugsweise zwischen 8.30 und 10.30 Uhr, aber wir sind in Bezug auf die Uhrzeit flexibel. Bitte denken Sie daran, eventuelle Lebensmittelallergien anzugeben.
Zusätzliche Dienstleistungen
Gegen einen Aufpreis können Sie ein Abendessen buchen, das in den Kühlschrank in der Küche des Hauptgebäudes geliefert wird.
- Das Abendessen umfasst ein mit Huhn/Fisch gefülltes Brötchen, einen herzhaften Kuchen und einen frischen Salat.
Der Preis des Abendessens beträgt 18 € pro Person.
Das Abendessen muss mindestens 2 Tage vor der Ankunft gebucht werden.
Ebenfalls gegen Aufpreis erhältlich
- Whirlpool (beheizt 180€/3h) (mindestens 2 Tage vor der Ankunft zu buchen) und
-Kräuterfußbäder und Torfprodukte.
Buchen Sie im Voraus online oder kaufen Sie vor Ort.
- Verwöhnbehandlungen können auch zusammen mit Ihrer Unterkunft gebucht werden.
Hot-Stone-Massage, Moorbehandlung, sanfte Ganzkörperentspannung oder indische Kopfmassage und andere Behandlungen sind ebenfalls online erhältlich.
Unternehmungen während Ihres Aufenthalts
Fatbikes können bei Partnern ab 30e/3h und SUP-Boards ab 25e/Tag gemietet werden.
Fragen Sie rechtzeitig nach Leihausrüstung, damit Sie nichts verpassen!
Der benachbarte Karkausjärvi ist ein entspannender Ort für SUP-Boarding.
Es gibt auch andere Seen in der Nähe, die nur 3-5 km von der Unterkunft entfernt sind.
Besonders schön ist der Valkeisjärvi mit seinem klaren Wasser und einem 5,6 km langen Rundweg um den See.
Der See wird von Quellen gespeist und die andere Hälfte ist fast vollständig sandig.
Der 5,6 km lange Ringweg um den Valkeisjärvi ist Teil des Wanderweges Deer Trail.
Die Entfernung von Karkausmäki zum Valkeisjärvi beträgt 5 km.
Die Wanderwege des Nationalparks Salamajärvi sind etwa 20 km entfernt.
Stellen Sie sich vor, Sie wachen an einem warmen Sommermorgen auf, und die Vögel singen. Haben Sie schon davon geträumt, draußen zu schlafen? Machen Sie es sich zwischen den Laken in unserem Glamping-Zelt bequem!
374.00€ für 2 Nächte
ab 187€/ Nacht



Unsere Angelurlaubs- & Finnland-Experten helfen dir gerne bei der Planung deines perfekten Angelurlaubs in Finnland.
| Grundinformationen | |
|---|---|
| Größe | 20 m² |
| Grundstücksgröße | 8000 m² |
| Räume | 1 |
| Details zur Unterkunft | |
| Gäste (max.) | 2 |
| Betten | 2 |
| Schlafzimmer | 1 |
| Badezimmer | 1 |
| Toiletten | Beide |
| Heizung und Ausstattung | |
|---|---|
| Heizung | Holzstau |
| Warmwasser | |
| Selbstständiger Check-in | |
| Anlegestelle / Steg vor Ort | |
| Sauna | |
| Details zur Sauna | Holz erwärmt | Außerhalb des Gebäudes |
Informationen zu Angelscheinen für das Routen-Angeln in der Region. Bitte überprüfe dass die verlinkte Seite die aktuellsten Informationen enthält und tatsächlich das Gebiet abdeckt, in dem du angeln möchtest.
Das Angelerlaubnisgebiet Kivijärvi umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Kivijärvi in Mittelfinnland. Das Gebiet umfasst mehr als 800 Hektar See- und Teichgewässer sowie zwei Bachläufe.
>Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, southern area
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 30.11)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 30.6)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 30.4)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.12 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot nach dem Naturschutzgesetz. (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.9 - 30.11)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.9 - 30.11)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.4 - 15.6)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot nach dem Naturschutzgesetz. (1.3 - 15.7)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Die Angelkarte Metsähallitus' Kalajoki und Zentralösterbotten berechtigt zum Angeln mit der Fliege oder dem Köder in den staatlichen Gewässern der Fischereiregionen Kalajoki und Zentralösterbotten.
Das Gebiet der Angelkarte umfasst etwa 3.000 Hektar See- und Teichgewässer sowie mehrere Dutzend Kilometer Fluss- und Bachgewässer. Der Fluss Kalajoki gehört nicht zum Erlaubnisgebiet.>Zuständige Behörde: Metsähallitus, Parks & Wildlife Finland, Ostrobothnia and Kainuu
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 30.11)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 30.6)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
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Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
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Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
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Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 30.4)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.12 - 31.12)
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Verbot nach dem Naturschutzgesetz. (1.3 - 15.7)
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Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
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Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

Dein Gastgeber Karkausmäen Kammari