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Komfortabel wohnen auf dem Lande
Das Gästehaus Karkausmäki bietet 5 Doppelzimmer. Alle Zimmer haben 2 Einzelbetten.
Bettwäsche und Handtücher sind immer im Preis inbegriffen, und eine Küche mit Geschirr und Besteck steht Ihnen zur Verfügung. Die Gemeinschaftstoiletten und -duschen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Zimmer, auf der anderen Seite des Flurs.
Kostenloses WiFi
Kostenloser Parkplatz
Küche zu Ihrer Verfügung
Frühstück und Abendimbiss gegen Aufpreis erhältlich
Ladestation für Elektroautos
Alles im Überblick: Was der Gastgeber verspricht, was die offiziellen finnischen Daten zu den Gewässern rundherum zeigen und welche Lizenzen du brauchst.
Am angrenzenden See Karkausjärvi kann man angeln und ein Ruderboot mieten. Der nahe gelegene See Kivijärvi und der See Jäppäjärvi können mit dem eigenen Boot beangelt werden.
Kleiner See mit Wattenmeer
Wo du angelst, wer die Lizenz ausstellt und welche Beschränkungen an diesem Punkt gelten — live aus den offiziellen finnischen Quellen.
Pääjärvi, Karstula
Nächste Messstation · 59.6 km entfernt
Vor 56 Stunden gemeldet
Di
14°/7°
trocken
4.6 m/s
Mi
12°/5°
trocken
6.8 m/s
Do
10°/5°
trocken
7.5 m/s
Fr
15°/3°
trocken
5.3 m/s
Sa
17°/5°
0.2 mm
3.3 m/s
Hinweis: Alle Daten stammen aus öffentlichen finnischen Quellen und werden ohne Gewähr dargestellt. Verbindliche Auskünfte gibt nur die jeweils zuständige Behörde.
Daten: © Suomen ympäristökeskus (Syke), CC BY 4.0 · © Ruokavirasto / ELY-keskukset, CC BY 4.0 · © Metsähallitus / Eräluvat, CC BY 4.0 · © GBIF.org and contributing publishers (incl. FinBIF/laji.fi), CC BY 4.0 · © Maanmittauslaitos / Suomen ympäristökeskus, CC BY 4.0 · © Ilmatieteen laitos (FMI), CC BY 4.0
Informationen zu Angelscheinen für das Routen-Angeln in der Region. Bitte überprüfe dass die verlinkte Seite die aktuellsten Informationen enthält und tatsächlich das Gebiet abdeckt, in dem du angeln möchtest.
Das Angelerlaubnisgebiet Kivijärvi umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Kivijärvi in Mittelfinnland. Das Gebiet umfasst mehr als 800 Hektar See- und Teichgewässer sowie zwei Bachläufe.
>Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, southern area
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 30.11)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 30.6)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 30.4)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.12 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot nach dem Naturschutzgesetz. (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.9 - 30.11)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.9 - 30.11)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.4 - 15.6)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot nach dem Naturschutzgesetz. (1.3 - 15.7)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Die Angelkarte Metsähallitus' Kalajoki und Zentralösterbotten berechtigt zum Angeln mit der Fliege oder dem Köder in den staatlichen Gewässern der Fischereiregionen Kalajoki und Zentralösterbotten.
Das Gebiet der Angelkarte umfasst etwa 3.000 Hektar See- und Teichgewässer sowie mehrere Dutzend Kilometer Fluss- und Bachgewässer. Der Fluss Kalajoki gehört nicht zum Erlaubnisgebiet.>Zuständige Behörde: Metsähallitus, Parks & Wildlife Finland, Ostrobothnia and Kainuu
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 30.11)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 30.6)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 30.4)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.12 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot nach dem Naturschutzgesetz. (1.3 - 15.7)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Komfortabel wohnen auf dem Lande Das Gästehaus Karkausmäki bietet 5 Doppelzimmer.
ab 95€/ Nacht

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