- Unterer Myllykoski
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Alle Arten von Fischerei in der Myllykoski in der Lower River verboten.
- Schließung des unteren Flusses
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Im Unteren Fluss, der in den Unteren See mündet, ist jeglicher Fischfang verboten, außer dem Angeln mit Rute und Köder.
- Schließung des Flusses Appis
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Im Appis River ist jeglicher Fischfang verboten.
- Sperrung des Flusses Hammas
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Im Hammasjoki ist jede Art von Fischfang verboten.
- Beschränkung 15 der Inari-Fischereizone.
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Einschränkung der Fischerei zur Erhöhung und Sicherung der Bestände von Bachforelle, Seeforelle und Äsche. Jegliche Fischerei ist verboten, mit Ausnahme des Angelns mit Rute und Köder, Rute und Rolle, Fliegenfischen und Angeln mit Spots im See Kuoppa und See Pontikka (See Hammasjärvi), See Rautujärvi (See Menesjärvi, Illesti). Hannujärvi-See, Vanhajärve-See, Oberer Appislompolo, Koijerijärvi-See und Rautujärvi-See (Jursulannokka).
- Fischereibeschränkungen im Campinggebiet Inari
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Im Campinggebiet Inari ist jegliches Angeln in den folgenden Seen verboten, ausgenommen Angeln mit Rute und Köder, Rute und Rolle, Fliegenfischen und Angeln mit Spots. Lentokonelampi, Mukkajärvi, Harrijärvi, Myössäjärvi, Martinjärvi, Isokivenjärvi (zwischen Karhunpesävaara und Antti-Peter Danger), Rautujärvet, Polkupuolijärvi, Tuulisjärvi, Kleiner Tuulisjärvi, Immonen-Fischsee (Ostseite des Jänkäjärvenpään) Ahven-Rautujärvi, Ronkajärvi Rautujärvi, Saukko-Tupapään Rautujärvi, Nukkumajoen latvajärvi und Isotaipalejärvi (Westseite des Tuulispään)
- Schließung der Fischerei im Fluss Ivalo
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.9 - 15.12)
I. In der Zeit vom 1. September bis zum 15. Dezember ist im Fluss Ivalo und seinen Nebenflüssen jeglicher Fischfang verboten, mit Ausnahme des Angelns mit gepunkteten Haken und Leinen. Das Sperrgebiet beginnt im Ivalojokisuuu auf einer Linie vom dreibeinigen Felsen am nördlichen Ende von Konesniemi über das nördliche Ende von Kaijasaaren bis zur Spitze von Veskoniemi (Niemelä), von dort zur Halbinsel Oukonen. Alle Ivalojoki-Fjorde flussabwärts von Toloskoski sind von dem Schutz ausgenommen. Die ausgenommenen Teiche beginnen in einer geraden Linie außerhalb der Küstenlinie. Während des Schließungszeitraums ist das Fischen unter dem Eis mit gepunkteten Haken und Reusen erlaubt, aber aus anderen Gewässern eingeführte Fische dürfen nicht als Köder verwendet werden. II. Der Fluss Ivalo ist vom 15. Juni bis 30. August wöchentlich montags geschlossen. Während der wöchentlichen Ruhezeit ist jeglicher Fischfang im Sperrgebiet des Ivalo-Flusses verboten, mit Ausnahme des Welsfischens. Ziel der wöchentlichen Schließung ist es, die stromaufwärts gerichtete Wanderung der Forellen in den Ivalo-Fluss besser zu schützen. III. Außerhalb der Sperrzeit ist der Fischfang im Ivalo-Fluss mit monofilen Netzen von bis zu 2 m Höhe und einfädigen Netzen von bis zu 0,15 mm Dicke erlaubt. Das Netz darf nicht in den Stromschnellen oder in einem Umkreis von 200 m um die Mündung oder die Einmündung der Stromschnellen verwendet werden. IV. Im Unterlauf, der in den Alajärvi-See mündet, ist jede Art von Fischfang verboten, mit Ausnahme des Angelns mit Rute und Köder. V. Im Myllykoski des Unteren Flusses, der in den Alajärvi-See mündet, ist das Angeln jeglicher Art verboten. VI. Jeglicher Fischfang ist im Hammasjoki, Nuovakkajoki, Rullajoki, Karvajoki, Appisjoki bis zum unteren Appislompolo und Kyläjoki verboten. Hinweis! Kapitel 3 § 12 der Fischereiverordnung 26.11.2015/1360. Das Fischen mit einem Netz ist in einem Fluss, der zu einem Wanderfischreservat gehört, vom 15. August bis zum 30. November verboten.
- Wöchentliche Veredelung des Flusses Ivalo
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (15.6 - 30.8)
Der Ivalo-Fluss ist vom 15. Juni bis zum 30. August wöchentlich montags für den Fischfang gesperrt. Während der wöchentlichen Sperrung ist jeglicher Fischfang im Sperrgebiet des Ivalo-Flusses verboten, ausgenommen das Welsfischen.
- Ivalojokisuun Fangverbot
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.9 - 15.12)
Im Fluss Ivalojoki ist vom 1. September bis zum 1. September jeglicher Fischfang verboten, ausgenommen das Angeln mit Rute und Köder, Rute und Rolle, Fliegenfischen und Spinnfischen. vom 1. September bis zum 15. Dezember in dem durch die äußere Grenze begrenzten Gebiet: von der Spitze von Veskoniemi entlang der Uferlinie von Nanguniemi bis zum Ämmänhiekal und von dort entlang des äußeren Randes der Untiefe bis zur Spitze von Kuukasniemi, von dort in gerader Linie zum Kummel am nördlichen Ende von Kaskamosaari, von dort zum Weinstock in seiner unmittelbaren Nähe und von dort direkt zur Spitze der Landzunge in der Mitte von Long Maura, von dort zur Südspitze von Long Maura, von der Südspitze von Long Maura in gerader Linie entlang der Küstenlinie von Kota Maura bis zum nördlichen Ende von Rauhastosaari. Von der Ebene des Rauhastosaarenpohjapunkts eine gerade Linie nach Westen entlang der Südspitze von Aittasaari bis zum Ufer von Mahlats Taajomavaara, von dort der Küstenlinie folgend bis zur Nordspitze von Piltsiniemi, von dort der Küstenlinie von Mahlattisaari folgend bis zum Kummel von Laattianiemi, von dort eine gerade Linie vom Ostende über die Mündung von Mahlattinuora bis zum J-taul von Patokotaniemi, von dort der Küstenlinie folgend über die Mündung von Kivilahti zur westlichen Bucht von Hämähäkkiniemi Kallikoski, von dort in gerader Linie entlang des westlichen Endes von Mutasaari zum dreibeinigen Stein an der Spitze von Konesniemi, von dort in gerader Linie über die Nordspitze von Kaijasaari zur Spitze von Veskoniemi (Niemelä).
- Schließung des Juutuan-Flusses I
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
I. Jeglicher Fischfang ist im gesamten Juutuan-Fluss, dessen untere Grenze an der Linie von der Spitze der Pappilanniemi-Spitze bis zur Spitze der Vuopajanniemi-Spitze beginnt und an der oberen Grenze am Jurmukoski-Neck endet, mit folgenden Ausnahmen verboten. II. Angeln mit Rute und Köder ist vom 1. Juni bis 31. Juli im Juutuanjoki in Alakoske zwischen ( E-75) der Straßenbrücke - Alakoski Hals erlaubt. Angeln mit Rute und Köder ist auch vom 1. August bis 31. August von Donnerstag 12.00 bis Sonntag 12.00 Uhr erlaubt. Die Verwendung von Booten für die Fischerei ist verboten. III. Das Angeln mit Rute und Köder ist vom 1. Juni bis 31. August zwischen Jäniskoski Niska - Jurmukoski erlaubt. Die Benutzung eines Bootes zum Fischen ist erlaubt. IV. Das Angeln mit gefleckten Haken ist während der Eiszeit erlaubt.
- Fangbeschränkung auf Juutuanvuono
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.8 - 30.9)
I: Jeglicher Fischfang mit Rute und Köder, außer dem Fischfang mit Rute, Rolle, Schnur und Fliege ist vom 1. August bis zum 1. August verboten. vom 1. August bis zum 30. September in den Gewässern des Inari-Sees innerhalb des Gebiets, das von einer Linie begrenzt wird, die von der Mündung des Flusses Juutua über die Spitze von Pappilanniemi und die felsige Spitze von Vuopajaniemi gezogen wird und deren äußere Grenze eine gerade Linie von der Grenze des Privatgrundstücks in der Mitte von Tissikivivisaari bis zur nordöstlichen Spitze der großen nördlichen Insel Aviosaari und von dort eine gerade Linie westwärts zur Mitte von Pielpaniemi bis zur Spitze einer kleinen Landzunge ist. Von dort, der Küstenlinie folgend, von der Höhe der Insel Pielpavuono Sommerfischbucht, eine gerade Linie über Pielpavuono, von dort der Küstenlinie folgend bis zur Mitte des westlichen Ufers von Pahtaniemi, von dort eine gerade Linie durch die südliche Spitze von Ulmosensaari bis zur südlichen Spitze von Ekorrensaari und von dort zur östlichen Spitze von Lammassaari und von dort zur Spitze von Vuopajaniemi. Die westliche Grenze wird gebildet durch eine gerade Linie von der westlichen Spitze von Tissikivivisaari bis zum Zentrum von Elinanniemi, von dort entlang der Küstenlinie vom nördlichen Ende von Partajängänniemi in einer geraden Linie bis zum nördlichen Ende von Mutustelmaniemi, von dort entlang der Küstenlinie in einer geraden Linie von Lyijyniemi über die Spitze von Hirvasniemi bis zur Spitze von Uruniemi und von dort bis zum Ufer des Feriendorfs Inari. II. Während der Schonzeit ist der Fischfang auf den Uferstreifen des Juutuanvuono außerhalb der oben genannten Schongebiete für Personen mit einer Angelerlaubnis von der Mitte des westlichen Ufers von Pahtaniemi bis zur Südspitze von Ulmosensaari, von dort in gerader Linie bis zur Südspitze von Ekorensaari und von dort über die Ostspitze von Lammassaari bis zur Spitze von Vuopajaniemi erlaubt, am Südufer des Vuono von Mutustelmaniemi über die Spitze von Lyijyniemi zur Spitze von Hirvasniemi und weiter zur Spitze von Uruniemi und von dort zum Ufer von Lomakylä Inari. Während der Schonzeit darf ein monofiles Netz mit einer maximalen Höhe von 2 m und einer maximalen Dicke von 0,15 mm verwendet werden.
- Angeln im Teno-Fluss (Grenzfluss)
Fischen in Grenzflüssen (1.1 - 31.12)
In diesem Gebiet gelten die lokalen Fischereivorschriften des norwegisch-finnischen Grenzflussabkommens. Informieren Sie sich auf der Website des ELY-Zentrums über die Fischereivorschriften und die jährlichen Änderungen
https://www.ely-keskus.fi/kalastus-tenojoella - Fluss Karvajoki für den Fischfang gesperrt
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Angeln jeglicher Art ist in Karvajoki verboten.
- Flusseinzugsgebiet des Kemijoki
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
- Schließung des Flusses Kirakka
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.6 - 30.11)
I. Im Fluss Kirakka ist jeglicher Fischfang vom 1. Juni bis zum 30. November verboten. Während desselben Zeitraums ist der Fischfang im Umkreis von 200 m von der Mündung des Kirakka in den Hammasjärvi-See, den oberen Jakulompoloi, den Kirakka-See, den Jaku-See und den unteren Jakulompoloi verboten. Auch im Rahajärvi-See, der 400 m näher an der Mündung des Kirakka-Flusses liegt, ist das Fischen während des oben genannten Zeitraums verboten. II. An der Fischtreppe des Kraftwerks Kirakkajoki im Ukonjärvi-See und im Rahajärvi-See ist jeglicher Fischfang gemäß Artikel 71 Kal ganzjährig verboten. Das Fischereiverbot im Ukon-See erstreckt sich auf 200 m entlang der Uferlinie des Kraftwerkseinlaufs und bis zur Mündung des Flusses an den Ufern davor. Im Rahajärvi-See erstreckt sich das Fangverbot auf 200 m in Richtung der Fischtreppe zum See.
- Fischtreppe am Kirakka-Fluss
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einer Fischtreppe, die zur Gewährleistung der Durchgängigkeit für Fische gebaut wurde, sowie in einem Umkreis von 200 Metern oberhalb und unterhalb der Fischtreppe oder einer anderen ähnlichen Einrichtung ist jeglicher Fischfang verboten.
- Kirakkaköngäs
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
An der Fischtreppe des Kraftwerks Kirakkajoki in Ukonjärvi und Rahajärvi ist jeglicher Fischfang verboten. Das Angelverbot im Ukonjärvi-See erstreckt sich über 200 Meter entlang der Uferlinie des Kraftwerksstausees und an den Ufern vor der Flussmündung. Im Rahajärvi-See erstreckt sich das Verbot jeglicher Fischerei auf 200 m von der Mündung der Fischtreppe in den See.
- Lankojoki-Fluss für den Einsatz von Kiemennetzen gesperrt
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Die Netzfischerei ist im Fluss Lanko ganzjährig verboten.
- Fangbeschränkungen in den Flüssen Lutto und Kolmos
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.9 - 30.11)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 15.6)
Vom 1. Mai bis zum 15. Juni und vom 1. September bis zum 30. November ist jeglicher Fischfang in den Flüssen Lutto, Kolmos, Suomu, Kiertämä, Torko, Anteri und Jauru, einschließlich der Stromschnellen und Seeausläufer, verboten.
- Beschränkung der Kiemennetzfischerei im Fluss und See Nellim
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (15.8 - 30.11)
Keine Kiemennetzfischerei im Fluss Nellimjoki bis zum See Nellimöjärvi vom 15. August bis 30. November. und im Nellimvuono in dem Gebiet, das begrenzt wird durch: das Heck des Nellimvuono, vom westlichen Ende von Korkeloniemi (Nellimniemi) - den östlichen und nördlichen Rand von Postisaari - den nordöstlichen Rand von Kenttäsaari - das Ufer der Insel, den östlichen Rand von Rautuslmensaari - das Ufer von Kärmeniemi bis zum Ende der östlichsten Landzunge des Kaps, von dort in gerader Linie bis zum Ende von Mopenniemi und von dort der Uferlinie folgend bis zum Rand des Fjords.
- Schließung des Flusses Nuovakka
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Im Nuovakka-Fluss ist jeglicher Fischfang verboten.
- Das Einzugsgebiet des Paatsjoki
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
- Schließung des Flusses Rulla
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
In der Rulla ist jede Art von Fischfang verboten.
- Schließung der Fischerei im Fluss Sarmijoki
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.9 - 30.11)
Jegliche Fischerei, mit Ausnahme der Untereisfischerei mit Köderhaken und Sardinen, ist in der Sarmijoki-Mündung in Sarmivuono von der Linie Mustaniemi - Taimenhyppäämäniemi - Sarmijoki lompolot einschließlich verboten. Bis zur Mündung des Sarmijoki in den Sarmijärvi-See auf der Strecke Rovaniemi Westrand - Juomusniemi vom 1. September bis 30. November. Achtung! Kapitel 3 § 12 der Fischereiverordnung 26.11.2015/1360. Das Fischen mit einem Netz in einem Fluss, der zu einem Wanderfischreservat gehört, ist für alle wandernden Fischarten vom 15. August bis zum Ende des 30. November verboten.
- Seeforelle
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
LAPELY/1496/2021
- Flusseinzugsgebiet des Teno
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
- Fangbeschränkungen im Fluss Tuulomajoki
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Angeln jeglicher Art ist verboten, ausgenommen das Angeln mit Rute, Angelrute und Köder (Köder, Schnur, Rute, Rolle, Fliege) im Lutto flussabwärts des Kulasjokisu und in den Flüssen Kolmos, Suomu, Anteri, Jauru, einschließlich der Stromschnellen und Seeerweiterungen. Das Angeln mit Haken und Leine mit gepunkteten und geschlagenen Haken ist in den Stromschnellen und Seeerweiterungen erlaubt. Im Oberen und Unteren Kiertämäjärvi sind Netze und andere Angeln erlaubt. In den Stromschnellen und Seeerweiterungen einschließlich des Nuorakkavaarajo (NB: MUORRAVAARKAJOKI), Kulasjoki und Luttojoki in den Stromschnellen und Seeerweiterungen einschließlich der Gewässer oberhalb des Zusammenflusses von Lutto und Kulasjoki ist jeglicher Fischfang ganzjährig verboten. Der Pilzfang ist im Luttojärvi und Luttolompola vom 1. Januar bis zum 30. April erlaubt. In den Flüssen Lutto, Kolmos, Suomu, Kiertämä, Torko, Anteri und Jauru, einschließlich der Lompoloi- und Jarvilae-Gebiete, ist jeglicher Fischfang vom 1. Mai bis 15. Juni und vom 1. September bis 30. November verboten. Das Einbringen von lebenden oder toten Köderfischen aus anderen Gewässern ist verboten. Die Verwendung von Köderfischen zum Angeln, Speerfischen und Köderfischen ist verboten. Mindestmaße der Fische. In den Flüssen Lutto, Kolmos, Suomu, Anteri, Jauru, Lompolot und den Seeerweiterungen beträgt die Mindestgröße für alle Forellen 50 cm und für Äschen 35 cm. Alle untermaßigen Fische, ob tot oder lebendig, müssen wieder ins Wasser gesetzt werden.
- Fangbeschränkungen in den Wasserläufen von Vaskojoki, Lemmenjoki und Menesjoki
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.7 - 30.11)
I.Netze sind in den Flüssen Vaskojoki, Lemmenjoki, Menesjoki, Kettujoki und Matkakoski und ihren Nebenflüssen, mit Ausnahme der Seen, vom 1. Juli bis 30. November verboten. Zum Fischen darf ein monofiles Netz mit einer maximalen Höhe von 2 m und einer maximalen Dicke von 0,15 mm verwendet werden. Das Netz darf nicht in den Stromschnellen oder in einem Umkreis von 200 m um die Mündung der Stromschnellen oder die Mündung des Flusses Lemmen in den Paadar-See verwendet werden. II. Die Verwendung von Netzen ist im Fluss Lanko das ganze Jahr über verboten. III: Während der Schonzeit ist das Angeln unter Eis mit Tüpfelhaken und Löffel erlaubt. Anmerkung ! Gemäß Kapitel 3, Artikel 12 der Fischereiverordnung vom 26. November 2015/1360 ist das Fischen mit Netzen in einem Fluss, der zu einem Wanderfischgebiet gehört, vom 15. August bis 30. November verboten.