Apartment in Kinnula, Mittelfinnland
👨Gäste (max.) 24
🐟 Hecht, Barsch, Zander & 1 weitere
🌊 See
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👨Gäste (max.) 24
🐟 Hecht, Barsch, Zander & 1 weitere
🌊 See
Unterkunft für eine Person
Willkommen in Kangaskoti!
Wir bieten eine komfortable und gut ausgestattete Unterkunft für eine Person in einer ruhigen Umgebung.
Inhalt der Unterkunft:
Bett für eine Person, einschließlich Bettwäsche und Handtuch
Abschließbares Zimmer, privater Schlüssel zum Zimmer.
Toilette, Dusche und Waschmaschine in der Nähe des Zimmers
Gemeinsame, voll ausgestattete Küche zum Kochen
Hochgeschwindigkeits-WLAN und Internetzugang
Ausreichend Platz zum Parken, Anreise mit eigenem Auto
Gemeinsame Einrichtungen und zusätzliche Dienstleistungen:
Kostenlose Nutzung von Hütte und Unterstand auf einer Seite des Sandplatzes
Aufenthaltsraum im Obergeschoss mit Fitnessgeräten, Spielen, Literatur und anderer Unterhaltung.
Sauna im Erdgeschoss, kann separat gebucht werden
Genießen Sie die Ruhe der Natur und unser breites Angebot an Dienstleistungen in einer komfortablen Unterkunft. Die perfekte Wahl sowohl für Entspannung als auch für aktive Freizeitgestaltung!
Wir hoffen, dass Sie unsere gemütliche Unterkunft und die schöne Natur in der Umgebung genießen werden. Unsere Unterkunft bietet eine ruhige und gemütliche Umgebung zum Entspannen.
Im Obergeschoss, im 2. Stock, können Sie in der gemeinsamen Lounge (B-back) gemütlich Zeit verbringen - ein Buch lesen, Spiele oder finnischen Lesestoff ausleihen oder einfach die Atmosphäre genießen.
Kangaskoti - Mehr als eine Unterkunft
Kangaskoti ist ein ehemaliges Schulgebäude, das zwei Familien mit Kindern gehört, in dem auch die Eigentümer und ihre Familien wohnen. Wir hoffen, dass Sie sich wohlfühlen - fühlen Sie sich wie zu Hause! Sie können die Gemeinschaftsräume und den Innenhof nutzen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Outdoor-Schuhe an der Eingangstür abgeben oder sie mit in Ihre Unterkunft nehmen.
Hier finden Sie eine Kombination aus Naturverbundenheit, Ruhe, Gemeinschaft und Gemütlichkeit - nur für Sie. Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und inspirierenden Aufenthalt! ✨
Im Erdgeschoss finden Sie auch einen Tagungsraum. Reservieren Sie diesen mindestens einen Tag bevor Sie ihn benötigen.

Hecht

Barsch

Zander

Brassen
Ein gemütliches Einzelzimmer in Kangaskoti. Inklusive Bettwäsche und Handtücher.
312.00€ für 2 Nächte
ab 78€/ Person



Unsere Angelurlaubs- & Finnland-Experten helfen dir gerne bei der Planung deines perfekten Angelurlaubs in Finnland.
| Grundinformationen | |
|---|---|
| Größe | 200 m² |
| Grundstücksgröße | 6000 m² |
| Räume | 12 |
| Details zur Unterkunft | |
| Gäste (max.) | 24 |
| Betten | 24 |
| Schlafzimmer | 12 |
| Badezimmer | 5 |
| Toiletten | Innentoiletten |
| Heizung und Ausstattung | |
|---|---|
| Heizung | Zentralheizung |
| Warmwasser | |
| Im Winter nutzbar | |
| Selbstständiger Check-in | |
| Anlegestelle / Steg vor Ort | |
| Slip Point vor Ort | |
| Sauna | |
| Details zur Sauna | elektrische Sauna | innerhalb |
Informationen zu Angelscheinen für das Routen-Angeln in der Region. Bitte überprüfe dass die verlinkte Seite die aktuellsten Informationen enthält und tatsächlich das Gebiet abdeckt, in dem du angeln möchtest.
Das Angelerlaubnisgebiet Kivijärvi umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Kivijärvi in Mittelfinnland. Das Gebiet umfasst mehr als 800 Hektar See- und Teichgewässer sowie zwei Bachläufe.
>Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, southern area
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 30.11)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 30.6)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 30.4)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.12 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot nach dem Naturschutzgesetz. (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.9 - 30.11)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.9 - 30.11)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.4 - 15.6)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot nach dem Naturschutzgesetz. (1.3 - 15.7)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Die Angelkarte Metsähallitus' Kalajoki und Zentralösterbotten berechtigt zum Angeln mit der Fliege oder dem Köder in den staatlichen Gewässern der Fischereiregionen Kalajoki und Zentralösterbotten.
Das Gebiet der Angelkarte umfasst etwa 3.000 Hektar See- und Teichgewässer sowie mehrere Dutzend Kilometer Fluss- und Bachgewässer. Der Fluss Kalajoki gehört nicht zum Erlaubnisgebiet.>Zuständige Behörde: Metsähallitus, Parks & Wildlife Finland, Ostrobothnia and Kainuu
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 30.11)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.5 - 30.6)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
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Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
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Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 30.4)
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.12 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
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Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)
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Verbot nach dem Naturschutzgesetz. (1.3 - 15.7)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Stromschnellen und Strömungen für wandernde Fische (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
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Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)