- Unterer Teichregulierungsdamm
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Staudamm des Kraftwerks Juotaskoski
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Der Staudamm des Kraftwerks Kaarn
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Staudamm des Kraftwerks Kaihua
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Staudamm des Kraftwerks Kaihua
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Verbot der Fischerei im Peura-Teich, im Pahal-Teich, im Unteren Salmilamm und im Gebiet der Flussteiche
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
- Flusseinzugsgebiet des Kemijoki
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
- Fluss Kemijoki, zwischen Valajaskoski-Tennilä-Sinettä
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
- Regelung des Fischfangs in Lehtosalmi und Luuksinsalmi in Kemijärvi
Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.7 - 15.7)
Verbot der Köderfischerei (1.6 - 15.7)
Vom 1. Juni bis zum 15. Juli eines jeden Jahres ist die Fischerei mit Kiemennetzen und Ködern im Rahmen der allgemeinen Fischereirechte verboten.
- Das Einzugsgebiet des Koutajoki
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
- Kuusilampi
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
- Unbenannter Teich südlich des Kleinen Mella-Teichs
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
- Regulierungsdamm für den Näskäjärvi-See
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Staudamm des Kraftwerks Ossauskoski
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Regulierungsdamm für den Paattinkijärvi-See
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Plasmasee
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
- Damm des Kraftwerks Permantokoski
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Teich
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
- Staudamm des Kraftwerks Petäjäskoski
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Der Damm des Little Causeway
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Staudamm des Kraftwerks Pirttikoski
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Kraftwerk Pirttikoski
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Salmilampi oder Bärennest-Teich
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
- Staudamm Saukkojärvi
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Regulierungsdamm für den Saukkojärvi-See
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Seitakorva-Damm
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Damm des Kraftwerks Seitakorva
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Flusseinzugsgebiet des Simojoki
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
- Tammilampi, Rovaniemi
Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)
Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)
Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)
- Verwitterungsdamm bei Tervaoja
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Flusseinzugsgebiet des Tornion
Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)
- Staudamm des Kraftwerks Valajaskoski
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Regulierungsdamm für den Vanttausjärvi-See
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
- Staudamm des Kraftwerks Vanttauskoski
Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)
In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.