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Unterkunft

Red Fox Apartment –

ApartmentinRovaniemi, Finland

  • Fluss, See
  • Hecht, Barsch, Zander +2

Deine Unterkunft

  • 2Schlafzimmer
  • 1Badezimmer
  • 6Gäste
  • 55 m²Wohnfläche

Entspanne dich mit der ganzen Familie in einer sehr ruhigen Wohngegend. Die 55 m² große 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im obersten Stockwerk (3/3) eines Mehrfamilienhauses und ist etwa 4 km vom Zentrum von Rovaniemi sowie 4 km vom Weihnachtsmanndorf und dem Santa Park entfernt.
Bushaltestelle: Zentrum, das Weihnachtsmanndorf ist 500 m entfernt. Ein Supermarkt ist in 2 Minuten zu Fuß erreichbar.
Ein Kinderschlitten steht zur Verfügung. Diese Wohnung bietet Platz für 6 Erwachsene.

Wir haben 1 Doppelbett im Schlafzimmer und 1 Doppelbett im Wohnzimmer. Das Sofa im Wohnzimmer kann als zusätzliche Schlafmöglichkeit für 1–2 Personen genutzt werden. Vom Wohnzimmer aus gelangst du auf den Balkon – mit etwas Glück kannst du von dort aus einen wunderschönen Sternenhimmel und die Nordlichter sehen. Eine voll ausgestattete Küche und ein Badezimmer mit Dusche.
Kostenlose Parkplätze stehen direkt vor dem Haus zur Verfügung. Die Abholung und Rückfahrt vom/zum Flughafen oder Bahnhof ist kostenlos!

Die beste Zeit für deinen Besuch

  • Frühling 🌱
  • Sommer ☀️
  • Herbst 🍂.
  • Winter ❄️

Einrichtung und Ausstattung

  • Familienfreundlich
  • Grundausstattung (Handtücher / Bettwäsche)
  • Internet
  • Kühlschrank
  • Gefrierschrank
  • Geschirrspüler
  • Kaffeemaschine
  • Backofen
  • Mikrowelle
  • Handtücher
  • Bettwäsche
  • WiFi

Anreiseinformationen

Das Red Fox Apartment ist vom Flughafen oder Bahnhof in Rovaniemi aus leicht zu erreichen. In der Wintersaison gibt es Direktflüge von Deutschland nach Rovaniemi, ansonsten fliegt Finnair das ganze Jahr über über Helsinki. Die Anreise mit dem Zug von Helsinki aus ist eine weitere Möglichkeit. Falls du mit dem eigenen oder einem Mietwagen anreist, stehen dir kostenlose Parkplätze direkt vor dem Haus zur Verfügung. Ansonsten bieten wir einen kostenlosen Abhol- und Rücktransfer vom/zum Flughafen oder Bahnhof (Rovaniemi) an. Sollten weitere Transportdienste benötigt werden, werden diese separat vereinbart.

Alle Details zur Unterkunft

Grundinformationen

Größe
55 m²
Räume
2

Details zur Unterkunft

Gäste (max.)
6
Betten
6
Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Toiletten
Innentoiletten

Heizung und Ausstattung

Heizung
Zentralheizung
Warmwasser
Im Winter nutzbar
Dein Angelabenteuer

Das Revier

Das Wasser, die Fischerei und die wichtigsten Bedingungen auf einen Blick.

Das Wasser

  • Fluss
  • See

Angeln vor Ort

Angelschein: Du brauchst eine finnische staatliche Wasser- und eine kommunale Genehmigung – wir helfen dir dabei

Fischarten in der Umgebung

Gewässer & Lizenzen

Gewässer in der Umgebung

Wo du angelst, wer die Lizenz ausstellt und welche Beschränkungen an diesem Punkt gelten - live aus den offiziellen finnischen Quellen.

Hauptgewässer

Unbenannter FlussFluss

Entfernung
0.9 km
Fläche
123.23 km²
Aktuelles Wetter

12.3 °C

Luftfeuchte
65%

Gerade gemeldet

Oberflächen-Wassertemp.

15.9 °C

Unari, Sodankylä

Nächste Messstation · 67.4 km entfernt

Vor 38 Stunden gemeldet

5-Tage-Vorhersage

6 Tage vorausschauend

  • Di

    13°/

    trocken

    2.6 m/s

  • Mi

    14°/

    trocken

    4.0 m/s

  • Do

    17°/

    trocken

    3.4 m/s

  • Fr

    15°/

    1.9 mm

    3.8 m/s

  • Sa

    18°/12°

    1.0 mm

    3.8 m/s

Weitere Gewässer in der Umgebung

3 weitere Gewässer in der Nähe

Veitikanlampi

See
Entfernung
5.6 km
Fläche
2.0 ha
Uferlinie
0.7 km

Pirttilampi

See
Entfernung
5.5 km
Fläche
1.0 ha
Uferlinie
0.5 km

Ruokolampi

See
Entfernung
5.6 km
Fläche
0.9 ha
Uferlinie
0.6 km

Hinweis: Alle Daten stammen aus öffentlichen finnischen Quellen und werden ohne Gewähr dargestellt. Verbindliche Auskünfte gibt nur die jeweils zuständige Behörde.

Daten: © Suomen ympäristökeskus (Syke), CC BY 4.0 · © Ruokavirasto / ELY-keskukset, CC BY 4.0 · © Metsähallitus / Eräluvat, CC BY 4.0 · © GBIF.org and contributing publishers (incl. FinBIF/laji.fi), CC BY 4.0 · © Maanmittauslaitos / Suomen ympäristökeskus, CC BY 4.0 · © Ilmatieteen laitos (FMI), CC BY 4.0

Angelscheine & Einschränkungen

Informationen zu Angelscheinen für das Routen-Angeln in der Region. Bitte überprüfe dass die verlinkte Seite die aktuellsten Informationen enthält und tatsächlich das Gebiet abdeckt, in dem du angeln möchtest.

2410 Simojoki ja Kuivaniemi, valtion vedet

Das Angelgebiet umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Simojoki und Kuivaniemi.

Dieses vielfältige Gebiet umfasst die freien Nebengewässer des Simojoki und Simojärvi, Quellgebiete mit Seen in der Region Kuivajoki sowie mehrere andere Seen, die hervorragende Möglichkeiten für vielseitiges Angeln bieten. Der Fluss Simojoki ist nicht im Genehmigungsgebiet enthalten.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, northern area

Preise

Erwachsene
Tagespreis15€ / TagWochenpreis30€ / WocheSaisonpreis50€ / Saison
Minderjährige
Tagespreis7.5€ / TagWochenpreis15€ / WocheSaisonpreis25€ / Saison

Keine besonderen Einschränkungen für diesen Schein bekannt. Bitte überprüfe die offizielle Seite für weitere Informationen.

2406-Keski-Kemijoki, valtion vedet

Das Angelgebiet umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Keski-Kemijoki. Der Fluss Kemijoki ist nicht Teil des Angelgebiets.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, northern area

Preise

Erwachsene
Tagespreis10€ / TagWochenpreis20€ / WocheSaisonpreis30€ / Saison
Minderjährige
Tagespreis5€ / TagWochenpreis10€ / WocheSaisonpreis15€ / Saison
Einschränkungen für das Angeln
  • Unterer Teichregulierungsdamm

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Juotaskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Der Staudamm des Kraftwerks Kaarn

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Kaihua

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Kaihua

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Verbot der Fischerei im Peura-Teich, im Pahal-Teich, im Unteren Salmilamm und im Gebiet der Flussteiche

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Flusseinzugsgebiet des Kemijoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Fluss Kemijoki, zwischen Valajaskoski-Tennilä-Sinettä

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

  • Regelung des Fischfangs in Lehtosalmi und Luuksinsalmi in Kemijärvi

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.7 - 15.7)

    Verbot der Köderfischerei (1.6 - 15.7)

    Vom 1. Juni bis zum 15. Juli eines jeden Jahres ist die Fischerei mit Kiemennetzen und Ködern im Rahmen der allgemeinen Fischereirechte verboten.
  • Das Einzugsgebiet des Koutajoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Kuusilampi

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

  • Unbenannter Teich südlich des Kleinen Mella-Teichs

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Regulierungsdamm für den Näskäjärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Ossauskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Regulierungsdamm für den Paattinkijärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Plasmasee

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

  • Damm des Kraftwerks Permantokoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Teich

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Staudamm des Kraftwerks Petäjäskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Der Damm des Little Causeway

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Pirttikoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Kraftwerk Pirttikoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Salmilampi oder Bärennest-Teich

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Staudamm Saukkojärvi

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Regulierungsdamm für den Saukkojärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Seitakorva-Damm

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Damm des Kraftwerks Seitakorva

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Flusseinzugsgebiet des Simojoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Tammilampi, Rovaniemi

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Verwitterungsdamm bei Tervaoja

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Flusseinzugsgebiet des Tornion

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Staudamm des Kraftwerks Valajaskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Regulierungsdamm für den Vanttausjärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Vanttauskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.

2409-Ala-Kemijoki ja Perämeri, valtion vedet

Das Angelgebiet umfasst Binnengewässer innerhalb der Fischereiregion Ala-Kemijoki und Perämeri. Innerhalb des Angelgebiets finden Angler sowohl kleine Bäche als auch große Seen.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, northern area

Preise

Erwachsene
Tagespreis10€ / TagWochenpreis20€ / WocheSaisonpreis30€ / Saison
Minderjährige
Tagespreis5€ / TagWochenpreis10€ / WocheSaisonpreis15€ / Saison
Einschränkungen für das Angeln
  • Arppener Teich

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Flusseinzugsgebiet des Iijoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Flusseinzugsgebiet des Kemijoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Fluss Kemijoki, zwischen Valajaskoski-Tennilä-Sinettä

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

  • Das Einzugsgebiet des Koutajoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Trockenes Flusseinzugsgebiet

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Kuusilampi

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

  • Unbenannter Teich südlich des Kleinen Mella-Teichs

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Staudamm des Kraftwerks Ossauskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Plasmasee

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

  • Damm des Kraftwerks Permantokoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Petäjäskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Flusseinzugsgebiet des Simojoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Einzugsgebiet des Tornion

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Staudamm des Kraftwerks Valajaskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.

Führungen & Ausrüstung

ab150/ pro Nacht

Es wird noch nichts berechnet

Lars

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