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Privater Schleppangeltour in Oravi

Angelaktivität in Oravi, Süd-Savo

Dauer: 5 Stunden 6 Slots ✓ Getränke inklusive: Wasser ✓ Ausbuchung möglich

Unvergesslicher Trolling-Ausflug mit einem qualifizierten lokalen Angelführer. Boot: Beneteau Antares 780. Dieses neue Trolling-Boot ist mit hochwertiger Angelausrüstung ausgestattet: Downrigger, Ruten, Fernsteuerung, 3D-Fischfinder, Kühlboxen für den Fang. Das Boot verfügt außerdem über eine beheizte Kabine, eine Toilette und Schlafplätze für 2 Personen.

Fang garantiert!

Online buchbar: 1. Mai – bis der See im Dezember zufriert

Gruppengröße: max. 6 Personen/Boot. Das Boot steht deiner Gruppe exklusiv zur Verfügung!

Startort: Hafen von Oravi oder für Gäste der Villen in Oravi Abholung direkt vom villeneigenen Steg.

Zusatzleistungen auf Anfrage (nicht im Preis inbegriffen):
Picknick auf dem Boot
Zubereitung des Fangs: Räuchern und Vakuumieren
Mittag-/Abendessen aus dem Fang des Tages, serviert im Restaurant Ruukinranta im Hafen von Oravi

Loading Host-Data

Die beste Zeit für diese Aktivität

Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez

Was du mitbringen musst

Spezielle Anforderungen:

  • Alle Teilnehmer im Alter von 18 bis 69 Jahren müssen eine persönliche Fischereiverwaltungsgebühr entrichten.

Essen & Getränke

✓ Getränke inklusive: Wasser

ab 614/ Festpreis / Pauschal

Lars
Ulrike
Sabine

Hast du Fragen? Kontaktiere uns!

Unsere Angelurlaubs- & Finnland-Experten helfen dir gerne bei der Planung deines perfekten Angelurlaubs in Finnland.

Alles, was du sonst noch wissen musst

Informationen zum Zielpunkt

Anreise nach Oravi mit öffentlichen Verkehrsmitteln Mit dem Bus Nimm einen Bus nach Savonlinna. An Schultagen gibt es eine lokale Busverbindung zwischen Savonlinna und Oravi: https://opas.matka.fi Mit dem Zug Die nächstgelegenen Bahnhöfe befinden sich in Savonlinna, etwa 42 km von Oravi entfernt. Es gibt zwei Haltestellen: Pääskylahti (im Osten der Stadt) und die Haltestelle am Marktplatz (Stadtzentrum). Vom Bahnhof aus kannst du mit dem Safaribus, dem Nahverkehrsbus oder dem Taxi weiter nach Oravi fahren. Hinweis: Alle Züge kommen über Parikkala. Fahrpläne und Tickets: VR.fi Mit dem Flugzeug Der Flughafen Savonlinna liegt etwa 35 km von Oravi entfernt. Es gibt Flüge von Helsinki nach Savonlinna. Flugpläne und Ticketbuchung: Finavia.fi Mit dem Taxi Oravi – Savonlinna (max. 4 Personen): ab 90 € pro Auto und Strecke Shuttle-Service / Safari-Bus Vorausbuchung über unseren Kundenservice erforderlich, spätestens einen Tag vor Reiseantritt. Informiere dich über Fahrplan und Preis beim Oravi-Verkaufsservice. Anreise nach Oravi mit dem Auto Aus Richtung Süden (Helsinki / Mikkeli): Nimm die Autobahn E75 / Lahti-Autobahn bis Lahti, die in die Route 5 übergeht. Fahre weiter durch Mikkeli in Richtung Juva. In Juva biegst du auf die Route 14 (Juva–Savonlinna) ab. Fahre durch Savonlinna und biegst in der Nähe von Prisma auf die Route 471 (Enonkoskentie) ab. Nach 5 km biegst du links auf die Juvolantie 468 ab. Fahre ca. 23 km, dann biegst du links auf die Tappuvirrantie ab. Nach ca. 9 km biegst du rechts auf die Kiramontie ab. Aus Richtung Norden (Joensuu): Nimm die Straße 17 in Richtung Kuopio für ca. 11 km, bieg links auf die Liperintie 476 ab und fahre ca. 48 km. Biege links auf die Pölläkäntie 471 ab, fahre ca. 38 km weiter. Biege rechts auf die Laasalantie ab, fahre ca. 12 km, dann biege auf die Tappuvirrantie ab. Nach ca. 9 km biegst du rechts auf die Kiramontie ab. Aus dem Westen (Varkaus): Nimm die Route 23 (Taipaleentie) ca. 10 km in Richtung Heinävesi. Biege rechts auf die Rauhamäentie 468 ab. Fahre ca. 50 km, dann biege links auf die Kiramontie ab. Hinweis: Auf dieser Strecke gibt es eine Fährverbindung (rund um die Uhr in Betrieb). Die Fähre ist kostenlos. Die Fähre hat tagsüber 4 kurze Pausen, weitere Infos hier: Tappuvirta-Fähre Aus dem Osten (Lappeenranta): Nimm die Route 6 Richtung Imatra, fahre ~100 km, dann biege auf die Route 14 (Savonlinnantie) ab. Fahre ~50 km, dann biege rechts auf die Enonkoskentie 471 ab. Nach 5 km biege auf die Juvolantie 468 ab, fahre ~23 km, biege links auf die Tappuvirrantie ab. Nach ~9 km biege rechts auf die Kiramontie ab. Von Savonlinna: Fahre Richtung Enonkoski. In der Nähe von Prisma biegst du auf die Enonkoskentie 471 ab. Fahre 5 km, dann biegst du auf die Juvolantie 468 ab. Fahre ca. 23 km weiter, bieg dann links auf die Tappuvirrantie ab und nach ca. 9 km rechts auf die Kiramontie.

✓ Ausbuchung möglich

Wenn du die Aktivität ausbuchst, nimmt der Guide keine anderen Buchungen für dieses Zeitfenster an, und du kannst die Aktivität exklusiv genießen.

Alle Details

Treffpunkt

StadtOravi
StraßeKiramontie 27
Postleitzahl58130
ProvinzSüd-Savo
LandFinland

Details zur Aktivitaet

Dauer5
Gruppengroesse6
✓ Ausbuchung möglich

Angelscheine & Einschränkungen

Informationen zu Angelscheinen für das Routen-Angeln in der Region. Bitte überprüfe dass die verlinkte Seite die aktuellsten Informationen enthält und tatsächlich das Gebiet abdeckt, in dem du angeln möchtest.

6116-Haukwasser, staatliche Gewässer

Das Gebiet der Angelerlaubnis umfasst die staatlichen Wasserflächen in der Fischereiregion Haukivesi.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, southern area

Preise

Erwachsene
Tagespreis15€ / TagWochenpreis30€ / WocheSaisonpreis50€ / Saison
Minderjährige
Tagespreis7.5€ / TagWochenpreis15€ / WocheSaisonpreis25€ / Saison
Einschränkungen für das Angeln
  • Das Gebiet von Haukiveden

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Gebiet Joutenveden-Pyyvesi

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Fischereiverordnung 1 § 1: Seelachs mit Fettschnitt (rel) ist vom 1.6-31.8 auf der Hauptwanderroute verboten.

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.6 - 31.8)

    Die Regierungsverordnung 1360/2015 über die Fischerei (die sogenannte Fischereiverordnung) legt in Artikel 1 fest, dass der fettflossige Seelachs im Wasserkörper Vuoksi vollständig verboten ist und der fettflossige (rel) Seelachs auch auf der Wanderroute zwischen dem 1.6. und 31.8. verboten ist. Im Fischereibeschränkungsdienst wird dieses Beschränkungsgebiet gemäß der Verordnung vorläufig als Fischereibeschränkungsbeschluss der ELY angegeben.
  • Fischereiverordnung Artikel 14: Der Fischfang mit Haken und Leine in Oberflächennähe oder im Zwischenwasser mit Hilfe von Schwimmern ist verboten.

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Die Regierungsverordnung 1360/2015 über die Fischerei (die sogenannte Fischereiverordnung) legt in Artikel 14 fest, dass die Fischerei mit Haken und Leine in Oberflächennähe oder im Zwischenwasser mit Schwimmern in den Wasserläufen Vuoksi und Kuolimo verboten ist. Dieses Sperrgebiet gemäß der Verordnung ist derzeit im Fischereibeschränkungsdienst als Fischereibeschränkungsbeschluss der ELY angegeben.
  • Verbotene Fanggeräte in wichtigen Lebensräumen der Saimaa-Ringelrobbe

    Schutz der Saimaa-Ringelrobbe (1.1 - 31.12)

    Die folgenden Fanggeräte und Fangmethoden dürfen in den wichtigsten Lebensräumen der Saimaa-Ringelrobbe nicht eingesetzt werden: 1) Langleinen; 2) andere Haken- und Leinengeräte, bei denen Fische oder Fischteile als Köder verwendet werden; 3) Trammelnetze; 4) Netze mit einer Leine aus vertikalen Stäben, die von anderen als den Enden der Leine herabgelassen werden; 5) Netze mit einer Leine aus mehreren Strängen oder Fasern; 6) Netze oder Sätze miteinander verbundener Netze, die nicht an beiden Enden im offenen Wasser verankert sind; (7) Netze mit einer Maschenöffnung von weniger als 60 mm und einer Steertleine aus Einfachzwirn mit einer Stärke von 0,17 mm oder mehr; 8) Netze mit einer Maschenöffnung von 60 mm oder mehr und einer Steertleine aus Einfachzwirn mit einer Stärke von 0,20 mm oder mehr; 9) Reusen mit geschlossenem Deckel; 10) Reusen mit offenem Deckel und andere stationäre Fanggeräte, die einer Reuse ähneln, mit einem Knotenabstand von mehr als 55 mm; 11) Reusen für Welse oder Seeotter mit einem Steert von mehr als 150 mm Breite oder Länge. Die Beschränkungen gelten nicht für das Angeln, Spinnfischen, Werfen oder Schleppangeln, auch wenn es mit Köder durchgeführt wird. Das Verbot gilt nicht für Fallen mit geschlossenem Ende und einem Knotenabstand von weniger als 55 mm, die, wenn sie gespreizt oder mit Stäben in der Kehle versehen sind, unter keinen Umständen eine Öffnung von mehr als 150 mm aufweisen. Ist die vorgenannte Falle mit einem abgedeckten Frontfenster ausgestattet, so muss außerdem jede Ecke des Frontfensters mindestens eine 70 cm breite Ausgangsöffnung aufweisen, damit die Robben aus der Falle entkommen können.
  • Die Mindestfanggröße für Kühe beträgt 45 cm, Fischereimanagementgebiet Heinävedenreit

    Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)

    Die Mindestfanggröße für Rogen beträgt im gesamten Fanggebiet Heinävedenreit 45 cm. Beschluss: POSELY/618/2023 (14.2.2024), https://heinavedenreitinkta.fi/
  • Linnansaaren-Teich

    Verbot nach dem Naturschutzgesetz. (1.1 - 31.12)

    Jeglicher Fischfang im Linnansaarenlamm ist verboten. Weitere Informationen: www.metsa.fi, www.luontoon.fi und www.retkikartta.fi.
  • Die Verwendung von Trammelnetzen von der Oberfläche bis zu einer Tiefe von 3 m ist in der Nähe der Tiefwasserstraße im Fischereimanagementgebiet Heinävedenreit verboten.

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.6 - 15.7)

    Die Verwendung von Kiemennetzen mit einer Knotengröße von weniger als 22 mm von der Oberfläche bis zu einer Tiefe von 3 m ist auf der Hauptroute der wandernden Junglachse des Seelachses auf beiden Seiten der Fahrrinne vom 1. Juni bis 15. Juli verboten, siehe andere geltende Beschränkungen. Beschluss 14.2.2024 POSELY/618/2023. https://heinavedenreitinkta.fi/ Darüber hinaus sind u.a. die Beschränkungen zum Schutz der Saimaa-Ringelrobbe zu berücksichtigen. So gilt bis zum 15. April 2026 ein Verbot von Netzen vom 15. April bis zum 30. Juni und ein Verbot von Kiemennetzen unter 22 mm vom 15. April bis zum 20. Juni.
  • Pihlajavesi kta Saimaa über 8m (über 22-54 mm)

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Beschluss POSELY/1284/2024 23.9.2024 Der Fischfang mit Netzen von 22-54 mm ist in der Fischereizone Pihlajavesi im Saimaa-Fluss in Gewässern mit einer Tiefe von über 8 m verboten.
  • Pihlajavesi kta Erlaubnis zum Aalfang vom 1. Mai bis 30. September 2024-2027

    Außergewöhnliche Schutzdauer (1.5 - 30.9)

    Das Zentrum für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt in Nordsavo hat gemäß § 47 des Fischereigesetzes (379/2015) eine Genehmigung für den Aalfang in den Gewässern des Fischereigebiets Pihlajavesi in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September 2024 - 2027 erteilt (Beschluss POSELY/2226/2023, 31.10.2023).
  • Verbot der Verwendung von Oberflächen- und Zwischenwassernetzen, ausgenommen Schlammnetze

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Oberflächen- und Zwischennetze sind verboten, ausgenommen Kiemennetze mit einem Knotenabstand von weniger als 22 mm. Das Verbot gilt für Netze, die mit Hilfe von Schwimmern an der Oberfläche oder im Zwischenwasser ausgesetzt werden. Beschluss: POSELY/615/2023, https://haukivesi.fi/
  • Die Mindestfanggröße für Fettflossenforellen beträgt 60 cm, Fischereimanagementgebiet Heinävedenreit

    Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)

    Die Mindestfanggröße für fette Forellen beträgt im Fanggebiet Heinävedenreit 60 cm. Fettflossige Forellen sind komplett verboten. Beschluss: POSELY/618/2023 (14.2.2024), https://heinavedenreitinkta.fi/
  • Schließung des Oberflächen- und Zwischenwassernetzes von Saimaa Pihlajavesi (über 21 mm)

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Beschluss POSELY/1824/2024 23.9.2024 Oberflächen- und Zwischenwasserleitungen von mehr als 21 mm auf dem Saimaa Pihlaj See sind verboten.
  • Verbot von Netzen in wichtigen Lebensräumen der Saimaa-Ringelrobbe

    Schutz der Saimaa-Ringelrobbe (15.4 - 30.6)

    Der Fischfang mit Netzen ist vom 15. April bis zum 30. Juni verboten, ausgenommen Kiemennetze mit einer Knotengröße von weniger als 22 mm, die ab dem 21. Juni erlaubt sind.
  • Beschränkung der Netzfischerei in den Gewässern von Heinävedenreitti und Saimaa

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Der Fischfang mit Oberflächen- und Zwischennetzen ist in den Wasserstraßen des Heinävedenreit und Saimaa verboten. Diese Beschränkung gilt nicht für Kiemennetze mit einem Knotenabstand von weniger als 22 mm. Diese Beschränkung gilt für Netze, die mit Hilfe von Schwimmern in Oberflächen- oder Zwischengewässern ausgesetzt werden. Darüber hinaus ist der Fischfang in Gewässern mit einer Tiefe von mehr als 10 Metern mit Netzen mit einem Knotenabstand zwischen 22 und 54 mm verboten. Beschluss: POSELY/618/2023 (14.2.2024), https://heinavedenreitinkta.fi/
  • Tagesquote für eine Forelle in Fettfilets siehe zusätzliche Informationen

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Ölsaiblinge und Seelachse sind das ganze Jahr über geschützt. Darüber hinaus sind fettflossige Seeforellen auf den Wanderrouten im Sommer, Juli und August beschränkt. Für die Freizeitfischerei beträgt die Tagesquote für fettflossige Seeforellen im Vuoksi-Gewässer 1 pro Angler (Regierungsverordnung über die Fischerei 1360/2015). Die Tagesquote für die Freizeitfischerei beträgt 1 fettgesaugte Forelle pro Tag im Fanggebiet Haukvivi. Beschluss: POSELY/615/2023, https://haukivesi.fi/
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