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Eichhörnchen-Villen

Villa in Oravi, Süd-Savo

Direkter Wasserzugang

👨Gäste (max.) 10

🐟 Hecht, Barsch, Zander & 3 weitere

🌊 See

Boot vor Ort

Entfernung zum Wasser: 20m

Willkommen im perfekten Anglerrefugium! Diese Villa ist ideal am Ufer des Saimaa-Sees (Oravivesi) gelegen, mit direktem Zugang zu Kotkaselkä und Haukivesi, die einige der besten Angelmöglichkeiten in Ostfinnland bieten.

Die Villa verfügt über vier komfortable Schlafzimmer, eine voll ausgestattete Küche und eine separate Sauna mit Dusche, die über die Terrasse zugänglich ist. Entspannen Sie sich nach einem Tag auf dem Wasser und genießen Sie die ruhige Umgebung.

Draußen erwartet Sie ein Privatstrand mit einer Feuerstelle, einem eigenen Steg und einem Ruderboot, das Sie kostenlos nutzen können. Eine Fischputzstation am Steg macht es Ihnen leicht, Ihren Fang direkt vor Ort zuzubereiten.

Diese Unterkunft ist nicht nur für Angler, sondern auch für Familien ideal. Die ruhige Lage, die sicheren Außenbereiche und die schöne Natur schaffen ein ideales Umfeld für einen erholsamen Urlaub.

Nur 1,5 km entfernt bietet die Lodge ein Restaurant, einen Laden, eine Bar und einen Bootsverleih. Für weitere Informationen besuchen Sie unser Partnerprofil auf FISHERMANSLODGE.

Erleben Sie einen Angelurlaub, bei dem Natur, Ruhe und ideale Bedingungen zusammenkommen - direkt am Ufer des Saimaa-Sees!

Die Preise variieren je nach Mietdauer. Senden Sie uns eine Nachricht oder fordern Sie eine Reservierung an, um weitere Informationen zu erhalten.

Die beste Zeit für deinen Besuch

Frühling 🌱Sommer ☀️Herbst 🍂.Winter ❄️

Einrichtung und Ausstattung

  • Kühlschrank
  • Gefrierschrank
  • Internet
  • Grundausstattung (Handtücher / Bettwäsche)
  • Geschirrspüler
  • Kaffeemaschine
  • Backofen
  • Mikrowelle
  • TV
  • WiFi
  • Handtücher
  • Bettwäsche
  • Waschmaschine
  • Trockner
  • Familienfreundlich
  • Haustierfreundlich
  • Terrasse
  • Gartenmöbel und Sitzgelegenheiten
  • Grill
  • Feuerstelle
  • Schlacht- / Filetierbereich im Freien
  • Stauraum für Angel-Equipment

Highlights der Unterkunft

  • Linnansaari-Nationalpark

Anreiseinformationen

Flughafen Jeoensuu - 122km (2h) Helsinki - 375 (4,5h) Nächstes Geschäft (Prisma Savonlinna) - 38,9 km (34min) - liegt auf dem Weg nach Helsinki

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Dein Angelerlebnis

Geschützte Buchten und ausgedehnte offene Gewässer bieten günstige Brut- und Lebensbedingungen für viele Fischarten. Wie der Name schon sagt, ist Haukivesi ein zuverlässiger Ort zum Hechtangeln. Außerdem gibt es in dem Gebiet zahlreiche Brassen, Barsche und Zander. Gelegentlich werden auch Lachsfische gefangen, und die Maränenpopulation schwankt in den verschiedenen Teilen des Gebietes erheblich.

Beste Angelzeiten:

Angeln im Freiwasser:

Hecht: 10. Mai - 30. November

Barsch: 1. Juni - 30. November

Zander: 10. Juni - 15. September

Lachs und Forelle: 10. Mai - 31. Mai & 1. September - 30. November
Hinweis: Forellen und Binnenlachse mit Fettflosse sind ganzjährig geschützt.

Fischen im Winter:

Barsch und Hecht: 15. Dezember - 10. April

Quappe: 20. Januar - 28. Februar

Erforderliche Lizenzen

  • Verwaltungsgebühren für die Fischerei
  • Wenn Sie mit mehr als einer Rute angeln möchten, benötigen Sie außerdem einen lokalen Angelschein (wir können diesen auf Anfrage für Sie besorgen).

Fischarten in der Umgebung

pike

Hecht

perch

Barsch

zander_pike_perch

Zander

burbot

Quappe

trout

Forelle

bream

Brassen

So kannst du hier angeln

Spinnen

Spinnen

Friedfischangeln

Friedfischangeln

Schleppangeln

Schleppangeln

Eisfischen

Eisfischen

  • Direkter Wasserzugang
  • Anlegestelle / Steg vor Ort
  • Slip Point vor Ort

Direkt vor der Tür liegt der Oravivesi-See, der Teil des größeren Fischereigebiets Haukivesi ist und eine beeindruckende Fläche von 51 500 Hektar umfasst. Der Oravivesi hat in der Regel eine Tiefe von 2 bis 3 Metern, an einigen Stellen sogar bis zu 6 Metern. Der See ist mit kleinen Inseln übersät und weist zahlreiche flache Gewässer und Schilfgebiete auf. Sein Grund ist felsig, und das Wasser hat eine charakteristische bräunliche, fast rötliche Färbung. Durch einen kleinen Kanal kann man den Haukivesi in wenigen Minuten erreichen. Haukivesi Das Fischereigebiet Haukivesi liegt am Oberlauf des Flusses Vuoksi und umfasst die Gewässer zwischen Varkaus und Savonlinna. Das Gebiet ist etwa 51 500 Hektar groß und wird von zahlreichen zerklüfteten Inseln und Halbinseln geprägt, die die Landschaft unterbrechen. Der Haukivesi zeigt die finnische Seenlandschaft von ihrer schönsten Seite. Ein Höhepunkt der Region ist der Linnansaari-Nationalpark, der sich in der zentralen Region des Sees befindet. Besucher können hier unberührte Natur erleben und die täglichen Aktivitäten von Wildtieren wie Fischadlern und Saimaa-Ringelrobben beobachten. Zwar gelten zum Schutz der Robben einige Angelbeschränkungen, doch ist das Gebiet für Angler und die Tierwelt gleichermaßen einladend.

ab 451/ Nacht

Lars
Ulrike
Sabine

Hast du Fragen? Kontaktiere uns!

Unsere Angelurlaubs- & Finnland-Experten helfen dir gerne bei der Planung deines perfekten Angelurlaubs in Finnland.

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Alle Details zur Unterkunft

Du erhältst den genauen Standort nach der Buchung.
Grundinformationen
Größe136
Räume5
Details zur Unterkunft
Gäste (max.)10
Betten8
Schlafzimmer4
Badezimmer3
ToilettenInnentoiletten
Heizung und Ausstattung
HeizungLuftpumpe und elektrische Fußbodenheizung
Warmwasser
Im Winter nutzbar
Selbstständiger Check-in
Anlegestelle / Steg vor Ort
Slip Point vor Ort
Sauna
Details zur SaunaElektrisch | Innerhalb

Angelscheine & Einschränkungen

Informationen zu Angelscheinen für das Routen-Angeln in der Region. Bitte überprüfe dass die verlinkte Seite die aktuellsten Informationen enthält und tatsächlich das Gebiet abdeckt, in dem du angeln möchtest.

6116-Haukwasser, staatliche Gewässer

Das Gebiet der Angelerlaubnis umfasst die staatlichen Wasserflächen in der Fischereiregion Haukivesi.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, southern area

Preise

    Erwachsene

  • Tagespreis: 15€ / Tag
  • Wochenpreis: 30€ / Woche
  • Saisonpreis: 50€ / Saison

    Minderjährige

  • Tagespreis: 7.5€ / Tag
  • Wochenpreis: 15€ / Woche
  • Saisonpreis: 25€ / Saison
Einschränkungen für das Angeln
  • Das Gebiet von Haukiveden

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Gebiet Joutenveden-Pyyvesi

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Fischereiverordnung 1 § 1: Seelachs mit Fettschnitt (rel) ist vom 1.6-31.8 auf der Hauptwanderroute verboten.

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.6 - 31.8)

    Die Regierungsverordnung 1360/2015 über die Fischerei (die sogenannte Fischereiverordnung) legt in Artikel 1 fest, dass der fettflossige Seelachs im Wasserkörper Vuoksi vollständig verboten ist und der fettflossige (rel) Seelachs auch auf der Wanderroute zwischen dem 1.6. und 31.8. verboten ist. Im Fischereibeschränkungsdienst wird dieses Beschränkungsgebiet gemäß der Verordnung vorläufig als Fischereibeschränkungsbeschluss der ELY angegeben.
  • Fischereiverordnung Artikel 14: Der Fischfang mit Haken und Leine in Oberflächennähe oder im Zwischenwasser mit Hilfe von Schwimmern ist verboten.

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Die Regierungsverordnung 1360/2015 über die Fischerei (die sogenannte Fischereiverordnung) legt in Artikel 14 fest, dass die Fischerei mit Haken und Leine in Oberflächennähe oder im Zwischenwasser mit Schwimmern in den Wasserläufen Vuoksi und Kuolimo verboten ist. Dieses Sperrgebiet gemäß der Verordnung ist derzeit im Fischereibeschränkungsdienst als Fischereibeschränkungsbeschluss der ELY angegeben.
  • Verbotene Fanggeräte in wichtigen Lebensräumen der Saimaa-Ringelrobbe

    Schutz der Saimaa-Ringelrobbe (1.1 - 31.12)

    Die folgenden Fanggeräte und Fangmethoden dürfen in den wichtigsten Lebensräumen der Saimaa-Ringelrobbe nicht eingesetzt werden: 1) Langleinen; 2) andere Haken- und Leinengeräte, bei denen Fische oder Fischteile als Köder verwendet werden; 3) Trammelnetze; 4) Netze mit einer Leine aus vertikalen Stäben, die von anderen als den Enden der Leine herabgelassen werden; 5) Netze mit einer Leine aus mehreren Strängen oder Fasern; 6) Netze oder Sätze miteinander verbundener Netze, die nicht an beiden Enden im offenen Wasser verankert sind; (7) Netze mit einer Maschenöffnung von weniger als 60 mm und einer Steertleine aus Einfachzwirn mit einer Stärke von 0,17 mm oder mehr; 8) Netze mit einer Maschenöffnung von 60 mm oder mehr und einer Steertleine aus Einfachzwirn mit einer Stärke von 0,20 mm oder mehr; 9) Reusen mit geschlossenem Deckel; 10) Reusen mit offenem Deckel und andere stationäre Fanggeräte, die einer Reuse ähneln, mit einem Knotenabstand von mehr als 55 mm; 11) Reusen für Welse oder Seeotter mit einem Steert von mehr als 150 mm Breite oder Länge. Die Beschränkungen gelten nicht für das Angeln, Spinnfischen, Werfen oder Schleppangeln, auch wenn es mit Köder durchgeführt wird. Das Verbot gilt nicht für Fallen mit geschlossenem Ende und einem Knotenabstand von weniger als 55 mm, die, wenn sie gespreizt oder mit Stäben in der Kehle versehen sind, unter keinen Umständen eine Öffnung von mehr als 150 mm aufweisen. Ist die vorgenannte Falle mit einem abgedeckten Frontfenster ausgestattet, so muss außerdem jede Ecke des Frontfensters mindestens eine 70 cm breite Ausgangsöffnung aufweisen, damit die Robben aus der Falle entkommen können.
  • Die Mindestfanggröße für Kühe beträgt 45 cm, Fischereimanagementgebiet Heinävedenreit

    Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)

    Die Mindestfanggröße für Rogen beträgt im gesamten Fanggebiet Heinävedenreit 45 cm. Beschluss: POSELY/618/2023 (14.2.2024), https://heinavedenreitinkta.fi/
  • Linnansaaren-Teich

    Verbot nach dem Naturschutzgesetz. (1.1 - 31.12)

    Jeglicher Fischfang im Linnansaarenlamm ist verboten. Weitere Informationen: www.metsa.fi, www.luontoon.fi und www.retkikartta.fi.
  • Die Verwendung von Trammelnetzen von der Oberfläche bis zu einer Tiefe von 3 m ist in der Nähe der Tiefwasserstraße im Fischereimanagementgebiet Heinävedenreit verboten.

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.6 - 15.7)

    Die Verwendung von Kiemennetzen mit einer Knotengröße von weniger als 22 mm von der Oberfläche bis zu einer Tiefe von 3 m ist auf der Hauptroute der wandernden Junglachse des Seelachses auf beiden Seiten der Fahrrinne vom 1. Juni bis 15. Juli verboten, siehe andere geltende Beschränkungen. Beschluss 14.2.2024 POSELY/618/2023. https://heinavedenreitinkta.fi/ Darüber hinaus sind u.a. die Beschränkungen zum Schutz der Saimaa-Ringelrobbe zu berücksichtigen. So gilt bis zum 15. April 2026 ein Verbot von Netzen vom 15. April bis zum 30. Juni und ein Verbot von Kiemennetzen unter 22 mm vom 15. April bis zum 20. Juni.
  • Pihlajavesi kta Saimaa über 8m (über 22-54 mm)

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Beschluss POSELY/1284/2024 23.9.2024 Der Fischfang mit Netzen von 22-54 mm ist in der Fischereizone Pihlajavesi im Saimaa-Fluss in Gewässern mit einer Tiefe von über 8 m verboten.
  • Pihlajavesi kta Erlaubnis zum Aalfang vom 1. Mai bis 30. September 2024-2027

    Außergewöhnliche Schutzdauer (1.5 - 30.9)

    Das Zentrum für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt in Nordsavo hat gemäß § 47 des Fischereigesetzes (379/2015) eine Genehmigung für den Aalfang in den Gewässern des Fischereigebiets Pihlajavesi in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September 2024 - 2027 erteilt (Beschluss POSELY/2226/2023, 31.10.2023).
  • Verbot der Verwendung von Oberflächen- und Zwischenwassernetzen, ausgenommen Schlammnetze

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Oberflächen- und Zwischennetze sind verboten, ausgenommen Kiemennetze mit einem Knotenabstand von weniger als 22 mm. Das Verbot gilt für Netze, die mit Hilfe von Schwimmern an der Oberfläche oder im Zwischenwasser ausgesetzt werden. Beschluss: POSELY/615/2023, https://haukivesi.fi/
  • Die Mindestfanggröße für Fettflossenforellen beträgt 60 cm, Fischereimanagementgebiet Heinävedenreit

    Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)

    Die Mindestfanggröße für fette Forellen beträgt im Fanggebiet Heinävedenreit 60 cm. Fettflossige Forellen sind komplett verboten. Beschluss: POSELY/618/2023 (14.2.2024), https://heinavedenreitinkta.fi/
  • Schließung des Oberflächen- und Zwischenwassernetzes von Saimaa Pihlajavesi (über 21 mm)

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Beschluss POSELY/1824/2024 23.9.2024 Oberflächen- und Zwischenwasserleitungen von mehr als 21 mm auf dem Saimaa Pihlaj See sind verboten.
  • Verbot von Netzen in wichtigen Lebensräumen der Saimaa-Ringelrobbe

    Schutz der Saimaa-Ringelrobbe (15.4 - 30.6)

    Der Fischfang mit Netzen ist vom 15. April bis zum 30. Juni verboten, ausgenommen Kiemennetze mit einer Knotengröße von weniger als 22 mm, die ab dem 21. Juni erlaubt sind.
  • Beschränkung der Netzfischerei in den Gewässern von Heinävedenreitti und Saimaa

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Der Fischfang mit Oberflächen- und Zwischennetzen ist in den Wasserstraßen des Heinävedenreit und Saimaa verboten. Diese Beschränkung gilt nicht für Kiemennetze mit einem Knotenabstand von weniger als 22 mm. Diese Beschränkung gilt für Netze, die mit Hilfe von Schwimmern in Oberflächen- oder Zwischengewässern ausgesetzt werden. Darüber hinaus ist der Fischfang in Gewässern mit einer Tiefe von mehr als 10 Metern mit Netzen mit einem Knotenabstand zwischen 22 und 54 mm verboten. Beschluss: POSELY/618/2023 (14.2.2024), https://heinavedenreitinkta.fi/
  • Tagesquote für eine Forelle in Fettfilets siehe zusätzliche Informationen

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Ölsaiblinge und Seelachse sind das ganze Jahr über geschützt. Darüber hinaus sind fettflossige Seeforellen auf den Wanderrouten im Sommer, Juli und August beschränkt. Für die Freizeitfischerei beträgt die Tagesquote für fettflossige Seeforellen im Vuoksi-Gewässer 1 pro Angler (Regierungsverordnung über die Fischerei 1360/2015). Die Tagesquote für die Freizeitfischerei beträgt 1 fettgesaugte Forelle pro Tag im Fanggebiet Haukvivi. Beschluss: POSELY/615/2023, https://haukivesi.fi/
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