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Privates Angelerlebnis auf Forellen und Äschen am Fluss Ounas

Angelaktivität in Rovaniemi, Lappland

Dauer: 8 Stunden 4 Slots ✓ Essen inklusive ✓ Getränke inklusive: Wasser ✓ Transport inklusive ✓ Ausbuchung möglich

Der Reiseleiter holt Sie in der Region Rovaniemi ab und wir fahren zum Fluss. An einem bestimmten Punkt (der gemeinsam vereinbart wird) werden wir zu Mittag essen, danach geht es weiter zum Angeln.
Wenn der Tag zu Ende ist, bringt Sie der Reiseleiter nach Rovaniemi zurück.

Bitte siehe laplandfishing.com und .fi

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Die beste Zeit für diese Aktivität

Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez

Was du mitbringen musst

Spezielle Anforderungen:

  • Wir sind am Flussufer unterwegs und waten im Fluss
  • Erfordert Reisen

Essen & Getränke

✓ Essen inklusive: Tagesmenü im Lohihovi -Restaurant.

✓ Getränke inklusive: Wasser

Transport

✓ Transport inklusive

Transport-Zuschlag: SUV

ab 550/ Festpreis / Pauschal

Lars
Ulrike
Sabine

Hast du Fragen? Kontaktiere uns!

Unsere Angelurlaubs- & Finnland-Experten helfen dir gerne bei der Planung deines perfekten Angelurlaubs in Finnland.

Alles, was du sonst noch wissen musst

Informationen zum Zielpunkt

Lapland Fishing stellt Folgendes zur Verfügung: - Spinnangelausrüstung - Angelscheine - Betreuung durch einen Guide - Transport - Verpflegung während des Ausflugs

✓ Ausbuchung möglich

Wenn du die Aktivität ausbuchst, nimmt der Guide keine anderen Buchungen für dieses Zeitfenster an, und du kannst die Aktivität exklusiv genießen.

Bookout-Rabatt: 15% Rabatt

Transport

Transport-Zuschlag: SUV

Alle Details

Treffpunkt

StadtRovaniemi
Postleitzahl96100
ProvinzLappland
LandFinland

Details zur Aktivitaet

Dauer8
Gruppengroesse4
✓ Ausbuchung möglich

Angelscheine & Einschränkungen

Informationen zu Angelscheinen für das Routen-Angeln in der Region. Bitte überprüfe dass die verlinkte Seite die aktuellsten Informationen enthält und tatsächlich das Gebiet abdeckt, in dem du angeln möchtest.

2410 Simojoki ja Kuivaniemi, valtion vedet

Das Angelgebiet umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Simojoki und Kuivaniemi.

Dieses vielfältige Gebiet umfasst die freien Nebengewässer des Simojoki und Simojärvi, Quellgebiete mit Seen in der Region Kuivajoki sowie mehrere andere Seen, die hervorragende Möglichkeiten für vielseitiges Angeln bieten. Der Fluss Simojoki ist nicht im Genehmigungsgebiet enthalten.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, northern area

Preise

Erwachsene
Tagespreis15€ / TagWochenpreis30€ / WocheSaisonpreis50€ / Saison
Minderjährige
Tagespreis7.5€ / TagWochenpreis15€ / WocheSaisonpreis25€ / Saison

Keine besonderen Einschränkungen für diesen Schein bekannt. Bitte überprüfe die offizielle Seite für weitere Informationen.

2406-Keski-Kemijoki, valtion vedet

Das Angelgebiet umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Keski-Kemijoki. Der Fluss Kemijoki ist nicht Teil des Angelgebiets.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, northern area

Preise

Erwachsene
Tagespreis10€ / TagWochenpreis20€ / WocheSaisonpreis30€ / Saison
Minderjährige
Tagespreis5€ / TagWochenpreis10€ / WocheSaisonpreis15€ / Saison
Einschränkungen für das Angeln
  • Unterer Teichregulierungsdamm

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Juotaskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Der Staudamm des Kraftwerks Kaarn

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Kaihua

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Kaihua

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Verbot der Fischerei im Peura-Teich, im Pahal-Teich, im Unteren Salmilamm und im Gebiet der Flussteiche

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Flusseinzugsgebiet des Kemijoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Fluss Kemijoki, zwischen Valajaskoski-Tennilä-Sinettä

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

  • Regelung des Fischfangs in Lehtosalmi und Luuksinsalmi in Kemijärvi

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.7 - 15.7)

    Verbot der Köderfischerei (1.6 - 15.7)

    Vom 1. Juni bis zum 15. Juli eines jeden Jahres ist die Fischerei mit Kiemennetzen und Ködern im Rahmen der allgemeinen Fischereirechte verboten.
  • Das Einzugsgebiet des Koutajoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Kuusilampi

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

  • Unbenannter Teich südlich des Kleinen Mella-Teichs

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Regulierungsdamm für den Näskäjärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Ossauskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Regulierungsdamm für den Paattinkijärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Plasmasee

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

  • Damm des Kraftwerks Permantokoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Teich

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Staudamm des Kraftwerks Petäjäskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Der Damm des Little Causeway

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Pirttikoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Kraftwerk Pirttikoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Salmilampi oder Bärennest-Teich

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Staudamm Saukkojärvi

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Regulierungsdamm für den Saukkojärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Seitakorva-Damm

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Damm des Kraftwerks Seitakorva

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Flusseinzugsgebiet des Simojoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Tammilampi, Rovaniemi

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Verwitterungsdamm bei Tervaoja

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Flusseinzugsgebiet des Tornion

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Staudamm des Kraftwerks Valajaskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Regulierungsdamm für den Vanttausjärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Vanttauskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
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