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Basislager Ounas

Lodge in Rovaniemi, Lappland

Direkter Wasserzugang 🌊 Fluss, See, Bach, StromschnelleBoot vor Ort Entfernung zum Wasser: 20m
1
Schlafzimmer
2
Gäste
20 m²
Wohnfläche
Sauna

Der Grundgedanke ist, dass diese Hütte als Paket angeboten wird: Du mietest die Unterkunft und erhältst die vereinbarte Betreuung beim Angeln.

Die beste Zeit für deinen Besuch

Frühling 🌱Sommer ☀️Herbst 🍂.Winter ❄️

Einrichtung und Ausstattung

  • Familienfreundlich
  • Grundausstattung (Handtücher / Bettwäsche)
  • Kühlschrank
  • Kaffeemaschine
  • Backofen
  • Terrasse
  • Gartenmöbel und Sitzgelegenheiten
  • Outdoor-Küche
  • Smoker (Heiß- und Kalträucherung)
  • Schlacht- / Filetierbereich im Freien
  • Stauraum für Angel-Equipment

Highlights der Unterkunft

  • Seelenfrieden
  • Insel und Freiheit
  • sehr schöne Angelgewässer direkt von der Hütte entfernt
  • Solaranlage zum Aufladen Ihres Handys - Hütte ist vom Stromnetz getrennt
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Alle Details zur Unterkunft

Grundinformationen

Größe20 m²
Grundstücksgröße7500 m²
Räume2

Details zur Unterkunft

Gäste (max.)2
Betten1
Schlafzimmer1
ToilettenAußentoiletten

Heizung und Ausstattung

HeizungKamin und Pertolheizung für den Winter
Warmwasser
Im Winter nutzbar
Slip Point vor Ort
Sauna
Details zur Saunatraditionelle finnische Holzsauna | außerhalb
Angel-Kontext

Angeln in dieser Region in Rovaniemi

Alles im Überblick: Was der Gastgeber verspricht, was die offiziellen finnischen Daten zu den Gewässern rundherum zeigen und welche Lizenzen du brauchst.

Was der Gastgeber bietet

Dein Angelerlebnis in Rovaniemi

Direkter Wasserzugang
Boot vor Ort
Slip Point vor Ort
Entfernung zum Wasser: 20m

Fischarten in der Umgebung

Erforderliche Lizenzen

  • Angelschein - der Fremdenführer kümmert sich nach Vereinbarung darum
Gewässer & Lizenzen

Gewässer in der Umgebung

Wo du angelst, wer die Lizenz ausstellt und welche Beschränkungen an diesem Punkt gelten — live aus den offiziellen finnischen Quellen.

Hauptgewässer

Unbenannter FlussFluss

Entfernung
0.2 km
Fläche
123.23 km²
Aktuelles Wetter

11.9 °C

Luftfeuchte
93%

Vor 10 Stunden gemeldet

Oberflächen-Wassertemp.

13.0 °C

Tornionjoki, Kukkolankoski

Nächste Messstation · 99.7 km entfernt

Vor 50 Stunden gemeldet

5-Tage-Vorhersage

6 Tage vorausschauend

  • So

    10°/

    trocken

    3.8 m/s

  • Mo

    /

    0.5 mm

    3.7 m/s

  • Di

    10°/

    trocken

    3.0 m/s

  • Mi

    /

    0.2 mm

    6.3 m/s

  • Do

    10°/

    0.8 mm

    7.2 m/s

Weitere Gewässer in der Umgebung

6 weitere Gewässer in der Nähe

Tuhnajajärvi

See
Entfernung
3.8 km
Fläche
47.7 ha
Uferlinie
5.4 km

Sinettälampi

See
Entfernung
5.1 km
Fläche
23.5 ha
Uferlinie
2.4 km
Inseln
1

Ala-Mellalampi

See
Entfernung
4.5 km
Fläche
14.4 ha
Uferlinie
1.7 km

Pohtimolampi

See
Entfernung
4.9 km
Fläche
3.8 ha
Uferlinie
1.0 km

Saukkolampi

See
Entfernung
3.9 km
Fläche
1.5 ha
Uferlinie
0.5 km

Krupilampi

See
Entfernung
4.1 km
Fläche
1.0 ha
Uferlinie
0.4 km

Hinweis: Alle Daten stammen aus öffentlichen finnischen Quellen und werden ohne Gewähr dargestellt. Verbindliche Auskünfte gibt nur die jeweils zuständige Behörde.

Daten: © Suomen ympäristökeskus (Syke), CC BY 4.0 · © Ruokavirasto / ELY-keskukset, CC BY 4.0 · © Metsähallitus / Eräluvat, CC BY 4.0 · © GBIF.org and contributing publishers (incl. FinBIF/laji.fi), CC BY 4.0 · © Maanmittauslaitos / Suomen ympäristökeskus, CC BY 4.0 · © Ilmatieteen laitos (FMI), CC BY 4.0

Angelscheine & Einschränkungen

Informationen zu Angelscheinen für das Routen-Angeln in der Region. Bitte überprüfe dass die verlinkte Seite die aktuellsten Informationen enthält und tatsächlich das Gebiet abdeckt, in dem du angeln möchtest.

2410 Simojoki ja Kuivaniemi, valtion vedet

Das Angelgebiet umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Simojoki und Kuivaniemi.

Dieses vielfältige Gebiet umfasst die freien Nebengewässer des Simojoki und Simojärvi, Quellgebiete mit Seen in der Region Kuivajoki sowie mehrere andere Seen, die hervorragende Möglichkeiten für vielseitiges Angeln bieten. Der Fluss Simojoki ist nicht im Genehmigungsgebiet enthalten.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, northern area

Preise

Erwachsene
Tagespreis15€ / TagWochenpreis30€ / WocheSaisonpreis50€ / Saison
Minderjährige
Tagespreis7.5€ / TagWochenpreis15€ / WocheSaisonpreis25€ / Saison

Keine besonderen Einschränkungen für diesen Schein bekannt. Bitte überprüfe die offizielle Seite für weitere Informationen.

2402-Ounasjoki, valtion vedet

Das Angelgebiet umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Ounasjoki. Dieses vielfältige Angelgebiet umfasst große Seen, die sich zum Schleppangeln oder Bootangeln eignen, sowie Hunderte Kilometer großer und kleiner Flüsse.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, northern area

Preise

Erwachsene
Tagespreis10€ / TagWochenpreis20€ / WocheSaisonpreis30€ / Saison
Minderjährige
Tagespreis5€ / TagWochenpreis10€ / WocheSaisonpreis15€ / Saison

Keine besonderen Einschränkungen für diesen Schein bekannt. Bitte überprüfe die offizielle Seite für weitere Informationen.

2406-Keski-Kemijoki, valtion vedet

Das Angelgebiet umfasst staatliche Gewässer innerhalb der Fischereiregion Keski-Kemijoki. Der Fluss Kemijoki ist nicht Teil des Angelgebiets.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, northern area

Preise

Erwachsene
Tagespreis10€ / TagWochenpreis20€ / WocheSaisonpreis30€ / Saison
Minderjährige
Tagespreis5€ / TagWochenpreis10€ / WocheSaisonpreis15€ / Saison
Einschränkungen für das Angeln
  • Unterer Teichregulierungsdamm

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Juotaskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Der Staudamm des Kraftwerks Kaarn

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Kaihua

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Kaihua

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Verbot der Fischerei im Peura-Teich, im Pahal-Teich, im Unteren Salmilamm und im Gebiet der Flussteiche

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Flusseinzugsgebiet des Kemijoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Fluss Kemijoki, zwischen Valajaskoski-Tennilä-Sinettä

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

  • Regelung des Fischfangs in Lehtosalmi und Luuksinsalmi in Kemijärvi

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.7 - 15.7)

    Verbot der Köderfischerei (1.6 - 15.7)

    Vom 1. Juni bis zum 15. Juli eines jeden Jahres ist die Fischerei mit Kiemennetzen und Ködern im Rahmen der allgemeinen Fischereirechte verboten.
  • Das Einzugsgebiet des Koutajoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Kuusilampi

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

  • Unbenannter Teich südlich des Kleinen Mella-Teichs

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Regulierungsdamm für den Näskäjärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Ossauskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Regulierungsdamm für den Paattinkijärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Plasmasee

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

  • Damm des Kraftwerks Permantokoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Teich

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Staudamm des Kraftwerks Petäjäskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Der Damm des Little Causeway

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Pirttikoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Kraftwerk Pirttikoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Salmilampi oder Bärennest-Teich

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Staudamm Saukkojärvi

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Regulierungsdamm für den Saukkojärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Seitakorva-Damm

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Damm des Kraftwerks Seitakorva

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Flusseinzugsgebiet des Simojoki

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Tammilampi, Rovaniemi

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

  • Verwitterungsdamm bei Tervaoja

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Flusseinzugsgebiet des Tornion

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Staudamm des Kraftwerks Valajaskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Regulierungsdamm für den Vanttausjärvi-See

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.
  • Staudamm des Kraftwerks Vanttauskoski

    Jeglicher Fischfang verboten (Damm/Fischpassage) (1.1 - 31.12)

    In einem Kanal, der zu einem Kraftwerk oder einer anderen Anlage führt, oder innerhalb von 100 Metern unterhalb eines Staudamms gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherheit von Staudämmen (494/2009) (Fischereigesetz, § 71) ist das Angeln verboten.

ab 150/ Nacht

Lars

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