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Holiday Inn

Hütte in Kesälahti, Nordkarelien

Direkter Wasserzugang

👨Gäste (max.) 6

🐟 Hecht, Barsch, Quappe & 5 weitere

🌊 See

Entfernung zum Wasser: 100m

Hochwertige touristische Dienstleistungen an den Ufern des sauberen Flusses Puruvesi. Das Feriendorf verfügt über 25 Ferienhäuser, einen Campingplatz und ein Restaurant. Zahlreiche Aktivitäten in der Umgebung, die das ganze Jahr über angeboten werden. Der Puruvesi, einer der klarsten Seen Finnlands, ist bei Wasserskifahrern und Schnorchlern gleichermaßen beliebt. Gefangen werden Barsch, Forelle, Seelachs, Hecht usw.

Die beste Zeit für deinen Besuch

Frühling 🌱Sommer ☀️Herbst 🍂.Winter ❄️

Einrichtung und Ausstattung

  • Familienfreundlich
  • Internet
  • Kühlschrank
  • Gefrierschrank
  • Geschirrspüler
  • Kaffeemaschine
  • Backofen
  • Mikrowelle
  • Waschmaschine
  • Staubsauger
  • TV
  • WiFi
  • Terrasse
  • Gartenmöbel und Sitzgelegenheiten
  • Schlacht- / Filetierbereich im Freien
  • Feuerstelle

Highlights der Unterkunft

Außenbereich

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Dein Angelerlebnis

Schleppangeln, Casting, Fischen, Angeln, Spotting

Erforderliche Lizenzen

  • Angelgebühr 6€/Tag, erhältlich an der Rezeption des Feriendorfes

Fischarten in der Umgebung

pike

Hecht

perch

Barsch

burbot

Quappe

whitefish

Felchen

grayling

Äsche

char

Saibling

trout

Forelle

salmon

Lachs

So kannst du hier angeln

Spinnen

Spinnen

Schleppangeln

Schleppangeln

Pilk-Fischen

Pilk-Fischen

Eisfischen

Eisfischen

Fischen mit Netzen und Reusen

Fischen mit Netzen und Reusen

  • Direkter Wasserzugang
  • Anlegestelle / Steg vor Ort
  • Slip Point vor Ort

Der Puruvesi, Teil des Saimaa-Sees, ist einer der klarsten Seen Finnlands mit einer Sichttiefe von bis zu 10 m.

ab 199/ Nacht

Lars
Ulrike
Sabine

Hast du Fragen? Kontaktiere uns!

Unsere Angelurlaubs- & Finnland-Experten helfen dir gerne bei der Planung deines perfekten Angelurlaubs in Finnland.

Alle Details zur Unterkunft

Du erhältst den genauen Standort nach der Buchung.
Grundinformationen
Größe77
Grundstücksgröße150
Räume3
Details zur Unterkunft
Gäste (max.)6
Betten4
Schlafzimmer2
Badezimmer1
ToilettenInnentoiletten
Heizung und Ausstattung
Heizungelektrisch
Warmwasser
Im Winter nutzbar
Anlegestelle / Steg vor Ort
Slip Point vor Ort
Sauna
Details zur SaunaElektrizität | innerhalb

Angelscheine & Einschränkungen

Informationen zu Angelscheinen für das Routen-Angeln in der Region. Bitte überprüfe dass die verlinkte Seite die aktuellsten Informationen enthält und tatsächlich das Gebiet abdeckt, in dem du angeln möchtest.

6125-Puruvesi, staatliche Gewässer

Das Gebiet der Angelerlaubnis umfasst staatliche Gewässer in der Fischereiregion Puruvesi mit einer Gesamtgröße von etwa 9.450 Hektar.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, southern area

Preise

    Erwachsene

  • Tagespreis: 15€ / Tag
  • Wochenpreis: 30€ / Woche
  • Saisonpreis: 50€ / Saison

    Minderjährige

  • Tagespreis: 7.5€ / Tag
  • Wochenpreis: 15€ / Woche
  • Saisonpreis: 25€ / Saison
Einschränkungen für das Angeln
  • Fischereiverordnung 1 § 1: Seelachs mit Fettschnitt (rel) ist vom 1.6-31.8 auf der Hauptwanderroute verboten.

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.6 - 31.8)

    Die Regierungsverordnung 1360/2015 über die Fischerei (die sogenannte Fischereiverordnung) legt in Artikel 1 fest, dass der fettflossige Seelachs im Wasserkörper Vuoksi vollständig verboten ist und der fettflossige (rel) Seelachs auch auf der Wanderroute zwischen dem 1.6. und 31.8. verboten ist. Im Fischereibeschränkungsdienst wird dieses Beschränkungsgebiet gemäß der Verordnung vorläufig als Fischereibeschränkungsbeschluss der ELY angegeben.
  • Fischereiverordnung Artikel 14: Der Fischfang mit Haken und Leine in Oberflächennähe oder im Zwischenwasser mit Hilfe von Schwimmern ist verboten.

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Die Regierungsverordnung 1360/2015 über die Fischerei (die sogenannte Fischereiverordnung) legt in Artikel 14 fest, dass die Fischerei mit Haken und Leine in Oberflächennähe oder im Zwischenwasser mit Schwimmern in den Wasserläufen Vuoksi und Kuolimo verboten ist. Dieses Sperrgebiet gemäß der Verordnung ist derzeit im Fischereibeschränkungsdienst als Fischereibeschränkungsbeschluss der ELY angegeben.
  • Verbotene Fanggeräte in wichtigen Lebensräumen der Saimaa-Ringelrobbe

    Schutz der Saimaa-Ringelrobbe (1.1 - 31.12)

    Die folgenden Fanggeräte und Fangmethoden dürfen in den wichtigsten Lebensräumen der Saimaa-Ringelrobbe nicht eingesetzt werden: 1) Langleinen; 2) andere Haken- und Leinengeräte, bei denen Fische oder Fischteile als Köder verwendet werden; 3) Trammelnetze; 4) Netze mit einer Leine aus vertikalen Stäben, die von anderen als den Enden der Leine herabgelassen werden; 5) Netze mit einer Leine aus mehreren Strängen oder Fasern; 6) Netze oder Sätze miteinander verbundener Netze, die nicht an beiden Enden im offenen Wasser verankert sind; (7) Netze mit einer Maschenöffnung von weniger als 60 mm und einer Steertleine aus Einfachzwirn mit einer Stärke von 0,17 mm oder mehr; 8) Netze mit einer Maschenöffnung von 60 mm oder mehr und einer Steertleine aus Einfachzwirn mit einer Stärke von 0,20 mm oder mehr; 9) Reusen mit geschlossenem Deckel; 10) Reusen mit offenem Deckel und andere stationäre Fanggeräte, die einer Reuse ähneln, mit einem Knotenabstand von mehr als 55 mm; 11) Reusen für Welse oder Seeotter mit einem Steert von mehr als 150 mm Breite oder Länge. Die Beschränkungen gelten nicht für das Angeln, Spinnfischen, Werfen oder Schleppangeln, auch wenn es mit Köder durchgeführt wird. Das Verbot gilt nicht für Fallen mit geschlossenem Ende und einem Knotenabstand von weniger als 55 mm, die, wenn sie gespreizt oder mit Stäben in der Kehle versehen sind, unter keinen Umständen eine Öffnung von mehr als 150 mm aufweisen. Ist die vorgenannte Falle mit einem abgedeckten Frontfenster ausgestattet, so muss außerdem jede Ecke des Frontfensters mindestens eine 70 cm breite Ausgangsöffnung aufweisen, damit die Robben aus der Falle entkommen können.
  • Die Mindestfanggröße für Kühe beträgt 45 cm, Fischereimanagementgebiet Heinävedenreit

    Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)

    Die Mindestfanggröße für Rogen beträgt im gesamten Fanggebiet Heinävedenreit 45 cm. Beschluss: POSELY/618/2023 (14.2.2024), https://heinavedenreitinkta.fi/
  • Region Pihlajavesi

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Pihlajavesi kta Saimaa über 8m (über 22-54 mm)

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Beschluss POSELY/1284/2024 23.9.2024 Der Fischfang mit Netzen von 22-54 mm ist in der Fischereizone Pihlajavesi im Saimaa-Fluss in Gewässern mit einer Tiefe von über 8 m verboten.
  • Pihlajavesi kta Erlaubnis zum Aalfang vom 1. Mai bis 30. September 2024-2027

    Außergewöhnliche Schutzdauer (1.5 - 30.9)

    Das Zentrum für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt in Nordsavo hat gemäß § 47 des Fischereigesetzes (379/2015) eine Genehmigung für den Aalfang in den Gewässern des Fischereigebiets Pihlajavesi in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September 2024 - 2027 erteilt (Beschluss POSELY/2226/2023, 31.10.2023).
  • Einschränkung der Oberflächen- und Zwischenwassernetze, Fischereizone Puruvesi

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Der Fischfang in Oberflächen- und Zwischengewässern mit Netzen mit Knoten zwischen 22 und 64 mm ist verboten. Dieses Verbot gilt auch für Netze, die auf Schwimmern ausgelegt sind. Beschluss: POSELY/616/2023 (14.2.2024), https://www.puruvesi.info/
  • Gebiet Puruvesi

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Puruvesi; Schutzgebiete für Äschen

    Verbot der Köderfischerei (1.1 - 31.12)

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Verbot des Angelns (1.1 - 31.12)

    Verbot des Eisfischens (1.1 - 31.12)

    In Puruvesi ist in den auf der Karte eingezeichneten Fischereisperrgebieten mit Ausnahme der Ringwadenfischerei, der Fischerei mit offenen Reusen und der Maränenfischerei jede andere Fischerei im Umkreis von 100 Metern um die markierten Inseln und Inselchen oder Teile davon verboten, um die Felchen zu schützen. Diese Gebiete sind für die Fortpflanzung und das Leben der Felchen von entscheidender Bedeutung. Das Verbot gilt auch für die Fischerei im Rahmen der allgemeinen Fischereirechte gemäß Artikel 7 des Fischereigesetzes, d.h. Angeln, Speerfischen und Köderfischerei auf der Grundlage einer Verwaltungsgebühr oder eines Alters. POSELY/745/2022, 6.4.2022. Weitere Informationen www.puruvesi.info.
  • Pyhäjärvi-Route

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

    Gemäß der Pyhäjärvi-Route (4.39).
  • Pyhäjärvi; zulässiger Mindestknotenabstand der Oberflächennetze 65 mm

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Im Hauptbecken des Pyhäjärvi-Sees beträgt die zulässige Mindestknotengröße bei der Fischerei mit Oberflächennetzen 65 mm; diese Beschränkung gilt nicht für den Fang von Maränen. Beschlüsse POSELY/1515/2022 und VARELY/3641/2022, 25.8.2022. Weitere Informationen: karjalanpyhajarvenkalatalousalue.fi
  • Die Mindestfanggröße für Fettflossenforellen beträgt 60 cm, Fischereimanagementgebiet Heinävedenreit

    Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)

    Die Mindestfanggröße für fette Forellen beträgt im Fanggebiet Heinävedenreit 60 cm. Fettflossige Forellen sind komplett verboten. Beschluss: POSELY/618/2023 (14.2.2024), https://heinavedenreitinkta.fi/
  • Schließung des Oberflächen- und Zwischenwassernetzes von Saimaa Pihlajavesi (über 21 mm)

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Beschluss POSELY/1824/2024 23.9.2024 Oberflächen- und Zwischenwasserleitungen von mehr als 21 mm auf dem Saimaa Pihlaj See sind verboten.
  • Verbot von Netzen in wichtigen Lebensräumen der Saimaa-Ringelrobbe

    Schutz der Saimaa-Ringelrobbe (15.4 - 30.6)

    Der Fischfang mit Netzen ist vom 15. April bis zum 30. Juni verboten, ausgenommen Kiemennetze mit einer Knotengröße von weniger als 22 mm, die ab dem 21. Juni erlaubt sind.
  • Maximale Netzhöhe 6 m, Fischereizone Puruvesi

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Die maximale Höhe der Netze in der Fischereizone von Puruvesi beträgt 6 m. Beschluss: POSELY/616/2023 (14.2.2024), https://www.puruvesi.info/
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