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Private Schlittenfahrt zum Eisfischen im Linnansaari-Nationalpark

Angelaktivität in Oravi, Süd-Savo

Dauer: 3 Stunden 16 Slots ✓ Essen inklusive ✓ Transport inklusive ✓ Ausbuchung möglich

Dieser entspannte Angelausflug eignet sich auch für Anfänger, die die Geheimnisse des Eisfischens kennenlernen möchten.

Unser Angelführer bringt die Gruppe zu den besten Eisfischplätzen im Linnansaari-Nationalpark. Für diejenigen mit weniger Erfahrung verrät unser Führer die besten Methoden und Köder, um einen guten Fang zu machen. Der Ausflug beinhaltet warme Getränke und ein Lunchpaket. Zu den Angelplätzen fahren wir mit dem Schneemobil und dem Schlitten. Im Schlitten kannst du die Landschaft gemütlich unter Decken genossen!

Verfügbar: Januar – März (sofern das Wetter es zulässt)
Mindestteilnehmerzahl: 4 Personen.
Im Preis inbegriffen sind warme Safarikleidung, Helm, Angelausrüstung und ein Lunchpaket.

Bitte beachte
Sollte es wetterbedingt nicht möglich sein, die Eisfischplätze mit dem Schneemobil zu erreichen, bringt dich der Guide auf andere Weise zu guten Angelplätzen.

Loading Host-Data

Die beste Zeit für diese Aktivität

Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez

Was du mitbringen musst

Essen & Getränke

✓ Essen inklusive: SCausages or sandwiches

Coffee, tea

Transport

✓ Transport inklusive

Transport-Zuschlag: Transportation by snowmobile and sleigh to the fishing spot is included in the price

ab 88/ Person

Lars
Ulrike
Sabine

Hast du Fragen? Kontaktiere uns!

Unsere Angelurlaubs- & Finnland-Experten helfen dir gerne bei der Planung deines perfekten Angelurlaubs in Finnland.

Alles, was du sonst noch wissen musst

Informationen zum Zielpunkt

Getting to Oravi by Public Transport By Bus Take a bus to Savonlinna. On school days, there is a local bus connection between Savonlinna and Oravi: https://opas.matka.fi By Train The nearest train stations are in Savonlinna, about 42 km from Oravi. There are two stops: Pääskylahti (east side of the city) and the Market Square stop (city center). From the train, you can continue to Oravi by safari bus, local bus, or taxi. Note: All trains arrive via Parikkala. Train schedules and tickets: VR.fi By Air Savonlinna Airport is about 35 km from Oravi. Flights from Helsinki to Savonlinna are available. Flight schedules and ticket booking: Finavia.fi By Taxi Oravi – Savonlinna (max 4 people): starting from €90/car/one way Shuttle Service / Safari Bus Advance booking required via our customer service, no later than one day before travel. Check the time table and price from Oravi sales service. Getting to Oravi by Car From the South (Helsinki / Mikkeli): Take highway E75 / Lahti motorway to Lahti, which becomes route 5. Continue through Mikkeli toward Juva. At Juva, turn onto route 14 (Juva–Savonlinna). Drive through Savonlinna and turn onto route 471 (Enonkoskentie) near Prisma. After 5 km, turn left onto Juvolantie 468. Drive ~23 km, then turn left onto Tappuvirrantie. After ~9 km, turn right onto Kiramontie. From the North (Joensuu): Take road 17 toward Kuopio for ~11 km, turn left onto Liperintie 476, drive ~48 km. Turn left onto Pölläkäntie 471, continue ~38 km. Turn right onto Laasalantie, drive ~12 km, then turn onto Tappuvirrantie. After ~9 km, turn right onto Kiramontie. From the West (Varkaus): Take route 23 (Taipaleentie) ~10 km toward Heinävesi. Turn right onto Rauhamäentie 468. Drive ~50 km, then turn left onto Kiramontie. Note: A ferry crossing (operating 24/7) is along this route. The ferry is free of charge. The ferry has 4 short breaks during the day, more info here: Tappuvirta ferry From the East (Lappeenranta): Take route 6 toward Imatra, drive ~100 km, then turn onto route 14 (Savonlinnantie). Drive ~50 km, then turn right onto Enonkoskentie 471. After 5 km, turn onto Juvolantie 468, drive ~23 km, turn left onto Tappuvirrantie. After ~9 km, turn right onto Kiramontie. From Savonlinna: Head toward Enonkoski. Near Prisma, turn onto Enonkoskentie 471. Drive 5 km, turn onto Juvolantie 468. Continue ~23 km, turn left onto Tappuvirrantie, then after ~9 km, turn right onto Kiramontie.

No

✓ Ausbuchung möglich

Wenn du die Aktivität ausbuchst, nimmt der Guide keine anderen Buchungen für dieses Zeitfenster an, und du kannst die Aktivität exklusiv genießen.

Transport

Transport-Zuschlag: Transportation by snowmobile and sleigh to the fishing spot is included in the price

Alle Details

Treffpunkt

StadtOravi
StraßeKiramontie 27, 58130 Oravi
Postleitzahl58130
ProvinzSüd-Savo
LandFinland

Details zur Aktivitaet

Dauer3
Gruppengroesse16
✓ Ausbuchung möglich

Angelscheine & Einschränkungen

Informationen zu Angelscheinen für das Routen-Angeln in der Region. Bitte überprüfe dass die verlinkte Seite die aktuellsten Informationen enthält und tatsächlich das Gebiet abdeckt, in dem du angeln möchtest.

6116-Haukwasser, staatliche Gewässer

Das Gebiet der Angelerlaubnis umfasst die staatlichen Wasserflächen in der Fischereiregion Haukivesi.

Zuständige Behörde: Metsähallitus, Wildlife Service Finland, southern area

Preise

Erwachsene
Tagespreis15€ / TagWochenpreis30€ / WocheSaisonpreis50€ / Saison
Minderjährige
Tagespreis7.5€ / TagWochenpreis15€ / WocheSaisonpreis25€ / Saison
Einschränkungen für das Angeln
  • Das Gebiet von Haukiveden

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Gebiet Joutenveden-Pyyvesi

    Wanderfischgewässer (1.1 - 31.12)

  • Fischereiverordnung 1 § 1: Seelachs mit Fettschnitt (rel) ist vom 1.6-31.8 auf der Hauptwanderroute verboten.

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.6 - 31.8)

    Die Regierungsverordnung 1360/2015 über die Fischerei (die sogenannte Fischereiverordnung) legt in Artikel 1 fest, dass der fettflossige Seelachs im Wasserkörper Vuoksi vollständig verboten ist und der fettflossige (rel) Seelachs auch auf der Wanderroute zwischen dem 1.6. und 31.8. verboten ist. Im Fischereibeschränkungsdienst wird dieses Beschränkungsgebiet gemäß der Verordnung vorläufig als Fischereibeschränkungsbeschluss der ELY angegeben.
  • Fischereiverordnung Artikel 14: Der Fischfang mit Haken und Leine in Oberflächennähe oder im Zwischenwasser mit Hilfe von Schwimmern ist verboten.

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Die Regierungsverordnung 1360/2015 über die Fischerei (die sogenannte Fischereiverordnung) legt in Artikel 14 fest, dass die Fischerei mit Haken und Leine in Oberflächennähe oder im Zwischenwasser mit Schwimmern in den Wasserläufen Vuoksi und Kuolimo verboten ist. Dieses Sperrgebiet gemäß der Verordnung ist derzeit im Fischereibeschränkungsdienst als Fischereibeschränkungsbeschluss der ELY angegeben.
  • Verbotene Fanggeräte in wichtigen Lebensräumen der Saimaa-Ringelrobbe

    Schutz der Saimaa-Ringelrobbe (1.1 - 31.12)

    Die folgenden Fanggeräte und Fangmethoden dürfen in den wichtigsten Lebensräumen der Saimaa-Ringelrobbe nicht eingesetzt werden: 1) Langleinen; 2) andere Haken- und Leinengeräte, bei denen Fische oder Fischteile als Köder verwendet werden; 3) Trammelnetze; 4) Netze mit einer Leine aus vertikalen Stäben, die von anderen als den Enden der Leine herabgelassen werden; 5) Netze mit einer Leine aus mehreren Strängen oder Fasern; 6) Netze oder Sätze miteinander verbundener Netze, die nicht an beiden Enden im offenen Wasser verankert sind; (7) Netze mit einer Maschenöffnung von weniger als 60 mm und einer Steertleine aus Einfachzwirn mit einer Stärke von 0,17 mm oder mehr; 8) Netze mit einer Maschenöffnung von 60 mm oder mehr und einer Steertleine aus Einfachzwirn mit einer Stärke von 0,20 mm oder mehr; 9) Reusen mit geschlossenem Deckel; 10) Reusen mit offenem Deckel und andere stationäre Fanggeräte, die einer Reuse ähneln, mit einem Knotenabstand von mehr als 55 mm; 11) Reusen für Welse oder Seeotter mit einem Steert von mehr als 150 mm Breite oder Länge. Die Beschränkungen gelten nicht für das Angeln, Spinnfischen, Werfen oder Schleppangeln, auch wenn es mit Köder durchgeführt wird. Das Verbot gilt nicht für Fallen mit geschlossenem Ende und einem Knotenabstand von weniger als 55 mm, die, wenn sie gespreizt oder mit Stäben in der Kehle versehen sind, unter keinen Umständen eine Öffnung von mehr als 150 mm aufweisen. Ist die vorgenannte Falle mit einem abgedeckten Frontfenster ausgestattet, so muss außerdem jede Ecke des Frontfensters mindestens eine 70 cm breite Ausgangsöffnung aufweisen, damit die Robben aus der Falle entkommen können.
  • Die Mindestfanggröße für Kühe beträgt 45 cm, Fischereimanagementgebiet Heinävedenreit

    Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)

    Die Mindestfanggröße für Rogen beträgt im gesamten Fanggebiet Heinävedenreit 45 cm. Beschluss: POSELY/618/2023 (14.2.2024), https://heinavedenreitinkta.fi/
  • Linnansaaren-Teich

    Verbot nach dem Naturschutzgesetz. (1.1 - 31.12)

    Jeglicher Fischfang im Linnansaarenlamm ist verboten. Weitere Informationen: www.metsa.fi, www.luontoon.fi und www.retkikartta.fi.
  • Die Verwendung von Trammelnetzen von der Oberfläche bis zu einer Tiefe von 3 m ist in der Nähe der Tiefwasserstraße im Fischereimanagementgebiet Heinävedenreit verboten.

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.6 - 15.7)

    Die Verwendung von Kiemennetzen mit einer Knotengröße von weniger als 22 mm von der Oberfläche bis zu einer Tiefe von 3 m ist auf der Hauptroute der wandernden Junglachse des Seelachses auf beiden Seiten der Fahrrinne vom 1. Juni bis 15. Juli verboten, siehe andere geltende Beschränkungen. Beschluss 14.2.2024 POSELY/618/2023. https://heinavedenreitinkta.fi/ Darüber hinaus sind u.a. die Beschränkungen zum Schutz der Saimaa-Ringelrobbe zu berücksichtigen. So gilt bis zum 15. April 2026 ein Verbot von Netzen vom 15. April bis zum 30. Juni und ein Verbot von Kiemennetzen unter 22 mm vom 15. April bis zum 20. Juni.
  • Pihlajavesi kta Saimaa über 8m (über 22-54 mm)

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Beschluss POSELY/1284/2024 23.9.2024 Der Fischfang mit Netzen von 22-54 mm ist in der Fischereizone Pihlajavesi im Saimaa-Fluss in Gewässern mit einer Tiefe von über 8 m verboten.
  • Pihlajavesi kta Erlaubnis zum Aalfang vom 1. Mai bis 30. September 2024-2027

    Außergewöhnliche Schutzdauer (1.5 - 30.9)

    Das Zentrum für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt in Nordsavo hat gemäß § 47 des Fischereigesetzes (379/2015) eine Genehmigung für den Aalfang in den Gewässern des Fischereigebiets Pihlajavesi in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September 2024 - 2027 erteilt (Beschluss POSELY/2226/2023, 31.10.2023).
  • Verbot der Verwendung von Oberflächen- und Zwischenwassernetzen, ausgenommen Schlammnetze

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Oberflächen- und Zwischennetze sind verboten, ausgenommen Kiemennetze mit einem Knotenabstand von weniger als 22 mm. Das Verbot gilt für Netze, die mit Hilfe von Schwimmern an der Oberfläche oder im Zwischenwasser ausgesetzt werden. Beschluss: POSELY/615/2023, https://haukivesi.fi/
  • Die Mindestfanggröße für Fettflossenforellen beträgt 60 cm, Fischereimanagementgebiet Heinävedenreit

    Außergewöhnliche Fanggröße (1.1 - 31.12)

    Die Mindestfanggröße für fette Forellen beträgt im Fanggebiet Heinävedenreit 60 cm. Fettflossige Forellen sind komplett verboten. Beschluss: POSELY/618/2023 (14.2.2024), https://heinavedenreitinkta.fi/
  • Schließung des Oberflächen- und Zwischenwassernetzes von Saimaa Pihlajavesi (über 21 mm)

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Beschluss POSELY/1824/2024 23.9.2024 Oberflächen- und Zwischenwasserleitungen von mehr als 21 mm auf dem Saimaa Pihlaj See sind verboten.
  • Verbot von Netzen in wichtigen Lebensräumen der Saimaa-Ringelrobbe

    Schutz der Saimaa-Ringelrobbe (15.4 - 30.6)

    Der Fischfang mit Netzen ist vom 15. April bis zum 30. Juni verboten, ausgenommen Kiemennetze mit einer Knotengröße von weniger als 22 mm, die ab dem 21. Juni erlaubt sind.
  • Beschränkung der Netzfischerei in den Gewässern von Heinävedenreitti und Saimaa

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Der Fischfang mit Oberflächen- und Zwischennetzen ist in den Wasserstraßen des Heinävedenreit und Saimaa verboten. Diese Beschränkung gilt nicht für Kiemennetze mit einem Knotenabstand von weniger als 22 mm. Diese Beschränkung gilt für Netze, die mit Hilfe von Schwimmern in Oberflächen- oder Zwischengewässern ausgesetzt werden. Darüber hinaus ist der Fischfang in Gewässern mit einer Tiefe von mehr als 10 Metern mit Netzen mit einem Knotenabstand zwischen 22 und 54 mm verboten. Beschluss: POSELY/618/2023 (14.2.2024), https://heinavedenreitinkta.fi/
  • Tagesquote für eine Forelle in Fettfilets siehe zusätzliche Informationen

    Entscheidung der Wirtschaftsförderungszentren über die Einschränkung der Fischerei (1.1 - 31.12)

    Ölsaiblinge und Seelachse sind das ganze Jahr über geschützt. Darüber hinaus sind fettflossige Seeforellen auf den Wanderrouten im Sommer, Juli und August beschränkt. Für die Freizeitfischerei beträgt die Tagesquote für fettflossige Seeforellen im Vuoksi-Gewässer 1 pro Angler (Regierungsverordnung über die Fischerei 1360/2015). Die Tagesquote für die Freizeitfischerei beträgt 1 fettgesaugte Forelle pro Tag im Fanggebiet Haukvivi. Beschluss: POSELY/615/2023, https://haukivesi.fi/
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